SMS zur Bundestagswahl
Vorgezwitschert: Wie Twitter für Aufregung sorgte
Wieder hat der Kurznachrichtendienst Zahlen verbreitet, obwohl die Wahllokal noch geöffnet waren. Den Tätern drohen 50.000 Euro Bußgeld.
Hat Twitter Einfluss auf ien Wahlausgang genommen? Kaum zu glauben, dass Menschen sich noch umentscheiden, wenn sie angebliche erste Ergebnisse bereits über SMS erfahren.
Foto: REUTERS
Hamburg.
Auch Strafen von bis zu 50 000 Euro hielten die eingefleischten
Twitter-Anhänger nicht ab: Wie bei der Europawahl und einigen Landtagswahlen
sind auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter bereits vor Schließung der
Wahllokale detaillierte Prognosen über das Ergebnis der Bundestagswahl
veröffentlicht worden. Die verschiedenen bei Twitter behaupteten Prognosen
wichen sehr stark voneinander ab. Die Vorveröffentlichungen haben
möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Die Überprüfungen der
Verdachtsfälle laufen, sagte ein Sprecher des Bundeswahlleiters der
Nachrichtenagentur AP. Bislang gebe es aber außer dem „Wirrwarr“, das beim
Kurzmitteilungsdienst Twitter gelaufen sei, keine konkreten Ergebnisse.
Einzelne Twitter-Nutzer behaupteten, sich auf renommierte Umfrageinstitute zu beziehen und aus deren Wählerbefragungen zu zitieren. Die angeblichen Ergebnisse wurden teilweise bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma genannt – was ihre Glaubwürdigkeit anzweifeln ließ, weil es nicht der Arbeitsweise der Demoskopen entspricht. Auch konkrete Zahlen zu Überhangmandaten waren bei Twitter zu finden. Das allerdings war tatsächlich kompletter Nonsens.
Bei der Wahl von Bundespräsident Horst Köhler am 24. Mai hatten mehrere Bundestagsabgeordnete das Ergebnis vor der offiziellen Verkündung über den Internetdienst verbreitet.
Die Prognosen der Fernsehsender beruhen auf anonymen Befragungen der von Wählern nach der Stimmabgabe. Das Bundeswahlgesetz regelt den Umgang mit diesen Zahlen eindeutig: „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig“, heißt es in Paragraph 32. Grund dafür ist, dass die Wähler in ihrer Entscheidung nicht beeinflusst werden sollen, solange die Wahllokale geöffnet sind.
Für Verwirrung sorgte auch ein Test beim Landeswahlleiter Bremen. Dort waren auf der Internetseite Simulationen eines erfundenen Wahlergebnisses zu sehen. Als User hätte man das schon während des Nachmittages für erste echte Ergebnisse halten können.




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