26.02.13

Medien

Leistungsschutzrecht – Koalition beugt sich Google

In letzter Minute vor der Abschlussberatung zum Leistungsschutzrecht hat Schwarz-Gelb dem Internet-Giganten Google nachgegeben. Pressetexte in Suchmaschinen-Anzeigen sollen nun doch kostenfrei sein.

Foto: dpa

Mit einer Nutzerkamapagne mobilisierte der Suchmaschinenbetreiber Google im Internet gegen eine Neufassung des deutschen Leistungsschutzrechtes
Mit einer Nutzerkamapagne mobilisierte der Suchmaschinenbetreiber Google im Internet gegen eine Neufassung des deutschen Leistungsschutzrechtes

Im mehrjährigen Ringen um die Verwendung von Presseerzeugnissen durch Suchmaschinenbetreiber stehen die deutschen Zeitungsverlage womöglich vor einer schweren Niederlage. Wie abendblatt.de aus Koalitionskreisen erfuhr, soll ein Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht an entscheidender Stelle umformuliert werden.

Demnach könnten Suchmaschinen wie zum Beispiel Google nun doch kostenfrei Texte von Presseverlagen bei ihren Suchausgaben anzeigen. "Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", wie es jetzt neu im Gesetzentwurf heißen soll, dürften demnach nicht nur vom "Hersteller eines Presseerzeugnisses (…) zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich" gemacht werden – sondern eben auch unentgeltlich von Suchmaschinen.

Die Änderung des Entwurfstextes erfolgte wenige Stunden vor der Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwochmorgen, auf der der Koalitionsentwurf beraten werden soll. Die Verabschiedung der Änderung des Urheberrechts steht für Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Ob es dann zu dieser Verabschiedung kommt, ist allerdings mehr als fraglich.

Grüne fordern weitere Experten-Anhörung

Die Änderung des Gesetzestextes ermöglicht nämlich der Opposition laut Geschäftsordnung, eine weitere Sachverständigen-Anhörung zu beantragen. "Sollte die Regierungskoalition am Mittwoch im Rechtsausschuss einen geänderten Gesetzestext vorlegen, werde ich von dem Recht, eine weitere Sachverständigen-Anhörung zu beantragen, Gebrauch machen," sagte Jerzy Montag, Berichterstatter der grünen Bundestagsfraktion, abendblatt.de. Daraus folgende Terminverschiebungen sind nicht absehbar.

Ziel des Gesetzes soll eigentlich sein, "dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler". Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, "soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden", heißt es auch in der am Dienstag umformulierten Entwurfsfassung.

Breite öffentliche Debatte um Netzfreiheit

Gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf hatte Google eine Nutzerkampagne entfacht und dabei eine Einschränkung der Internetfreiheit an die Wand gemalt. Auf der anderen Seite hatten auch die Verlegerverbände sich mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit in die Debatte eingeschaltet. Zahlreiche Rechtsexperten, Interessenverbände und Netzaktivisten bezogen ebenfalls, zum Teil sehr kritisch, Stellung zu dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.

Die parlamentarische Beratung des Leistungsschutzgesetzes ist erst jüngst mehrfach von Irritation begleitet gewesen. Erst Ende letzter der Woche hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder in Opposition zu seiner eigenen Bundestagsfraktion bei einem gemeinsamen Auftritt mit einem von der Linken als Sachverständigem benannten Rechtsexperten Front gegen den Gesetzentwurf der Regierungskoalition gemacht und europarechtliche Bedenken geltend gemacht.

Kauder droht mit Intervention beim Bundespräsidenten

"Ich sehe die Rechtsförmlichkeit des Gesetzentwurfes nicht gegeben und werden den Bundespräsidenten auffordern, gegebenenfalls das Gesetz nicht zu unterzeichnen," hatte Kauder vor Bekanntwerden der jüngsten Änderung am Dienstag zur "Welt" gesagt. Zudem kündigte er eine persönliche Erklärung im Rechtsausschuss an.

Für Verwirrung hatte auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) gesorgt, den die "Zeit" mit den Worten zitierte, er habe von direkten Gesprächen "großer namhafter Verlage" mit den betroffenen Suchmaschinenbetreibern aus den USA gehört, die möglicherweise "zu einer außerlegislativen Lösung" wie in Frankreich führen könnten.

Google zahlte Frankreichs Verlgern Millionen Euro

Rösler bezog sich dabei auf den den Streit zwischen dem US-Internetkonzern Google und französischen Presseverlegern über Nutzungsrechte. Google-Chef Eric Schmidt und der französische Präsident François Hollande hatten Anfang Februar ein Abkommen über die Vergütung der Verleger unterzeichnet. Demnach sollen 60 Millionen Euro in einen neuen Fonds eingezahlt werden, um "den Übergang der Presse in die digitale Welt" zu erleichtern.

Frankreichs Verleger hatten eine Abgabe für Suchmaschinen gefordert, die fällig werden sollte, wenn Internetnutzer etwa über die Google-Suchergebnisse auf einen online veröffentlichten Artikel zugreifen. Google erzielt Werbeeinnahmen in Milliardenhöhe, indem es auf Web-Inhalte anderer Seiten verlinkt.

Im Dezember hatte sich der Internetkonzern nach langem Streit mit belgischen Verlegern auf umfassende Kooperationen geeinigt. In Deutschland wehrt sich Google gegen ein von der Bundesregierung geplantes Leistungsschutzrecht für Presseverleger, mit dem Textauszüge und Vorschaubilder lizenzpflichtig würden.

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