26.02.13

Innenminister

Friedrich will eigenen Regierungsantrag zu NPD-Verbot

Erst vollzog die Kanzlerin eine Kehrtwende in ihrer Haltung zum NPD-Verbotsverfahen, jetzt schließt sich der Innenminister an. Ohne sein Ministerium könnten die Länder scheitern, fürchtet er.

Foto: dpa

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will, dass die Bundesregierung sich an dem NPD-Verbotsverfahren beteiligt
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will, dass die Bundesregierung sich an dem NPD-Verbotsverfahren beteiligt

Die Bundesregierung wird nach Angaben von Innenminister Hans-Peter Friedrich wohl einen eigenen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zum Verbot der rechtsextremen NPD einreichen. "Ich gehe davon aus, dass wir keine andere Möglichkeit haben, als selber einen Antrag zu stellen", sagte Friedrich am Montagabend nach Angaben von Teilnehmern bei einer Sitzung der CSU-Landesgruppe in Berlin.

Bislang war das Innenministerium Kreisen zufolge davon ausgegangen, dass es andere Möglichkeiten gibt, um den Antrag der Länderkammer beim Verfassungsgericht zu unterstützen. Als eine Variante galt ein so genannter "Streitbeitritt", bei dem die Regierung sich dem Bundesrat in dieser Frage angeschlossen hätte.

Namhafte Verfassungsjuristen seien jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass ein solcher "Streitbeitritt" von den Karlsruher Richtern vermutlich nicht angenommen werden würde, hieß es. Auch die Möglichkeit einer sogenannten "Beiladung" scheide aus. Hierbei würde die Regierung quasi als Zeuge in dem Verfahren geladen. Das Verfassungsgericht selbst habe dies aber ausgeschlossen.

Juristische Expertise liegt beim Innenministerium

Laut Friedrich ist daher ein Antrag der Bundesregierung notwendig, um die Bundesländer zu unterstützen. "Die Länder können das Verfahren ohne uns nicht zum Erfolg führen", sagte er in der Sitzung nach Angaben von Teilnehmern. Hintergrund ist, dass die Regierung in hohem Umfang an der Materialsammlung über die NPD beteiligt ist. Zudem verfügt das Innenministerium über die juristische Expertise.

Der Bundesrat hatte Mitte Dezember einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren beschlossen. Wie sich der Bundestag verhält, ist noch offen. In der Bundesregierung gibt es dagegen große Bedenken. Als Risiko gilt nicht nur die Entscheidung der Verfassungsrichter, sondern auch eine spätere Überprüfung des Urteils durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Beim ersten Verfahren gegen die NPD hatten 2002 alle drei Verfassungsorgane gemeinsam den Verbotsantrag gestellt. Der Anlauf scheiterte, weil die NPD-Führung massiv mit V-Leuten unterwandert war.

Merkel erwägt eigenen Antrag der Regierung

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Montag bei einem Besuch in Ankara gesagt, die Regierung habe noch keine Entscheidung getroffen, ob sie ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei unterstützen wolle. Es bleibe dabei, dass sich die Bundesregierung bis Ende März eine Meinung bilden werde, ob sie selbst eine Klage anstreben wolle. Der "Tagesspiegel" berichtete, die Kanzlerin wolle das Kabinett von einem eigenen Antrag für ein Verbot der NPD überzeugen.

Die SPD kritisierte, Lippenbekenntnisse von Merkel und Friedrich reichten nicht. Merkel dürfe sich "nicht hinter dem Bundesrat verstecken", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann "Spiegel Online".

Kritik kam auch vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. "Ein eigener NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung ändert nichts an der mangelhaften Qualität der Beweissammlung durch die Innenminister", erklärte der Grünen-Politiker. "Das Bundesverfassungsgericht wird sich am Ende nicht von der Summe der Anträge beeindrucken lassen, sondern nur von deren Substanz."

Reuters/dpa/ks
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