05.02.13

Plagiatsverfahren

Düsseldorfer Uni berät erneut über Dissertation Schavans

Spannung im Verfahren gegen die Bildungsministerin: Der Fakultätsrat berät am Dienstag über die mögliche Aberkennung des Doktortitels.

Foto: dpa
Annette Schavan
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), eine enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), räumte Flüchtigkeitsfehler in ihrer Dissertation ein, wies den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber zurück

Düsseldorf. Das Plagiatsverfahren der Universität Düsseldorf gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) geht in eine neue, möglicherweise entscheidende Runde.

Der zuständige Rat der Philosophischen Fakultät wollte am Dienstagnachmittag zusammenkommen und über das weitere Vorgehen beraten. Das Gremium mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet darüber, ob der Ministerin der 1980 erworbene Doktorgrad entzogen wird oder nicht. Der Rat kann die Prüfung der umstrittenen Arbeit mit dem Titel "Person und Gewissen" aber auch fortsetzen. Eine Frist gibt es nicht.

Schavan, eine enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), räumte Flüchtigkeitsfehler in ihrer Dissertation ein, wies den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber zurück. Die Ministerin hält sich seit Montag zu einer fünftägigen Reise in Südafrika auf, wo sie politische Gespräche über berufliche Bildung und Wissenschaftskooperation führt.

Vor zwei Wochen hatte der Fakultätsrat mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung die Einleitung eines Verfahrens zum möglichen Entzug des Doktortitels beschlossen. Der Rat folgte damit der Empfehlung der Promotionskommission. In einem internen Sachstandsbericht war der Kommissionsvorsitzende Professor Stefan Rohrbacher zu der Erkenntnis gekommen, dass in der Arbeit Schavans an zahlreichen Stellen plagiiert worden sei. Aufgrund der systematischen Vorgehensweise liege eine Täuschungsabsicht vor – Schavan bestreitet das. Der Bericht war an Medien durchgesickert.

Wenige Tage vor der zweiten Sitzung des Fakultätsrats kursierte in Medien nun ein Heft des Düsseldorfer Pädagogik-Professors Wolfgang Kramp aus dem Jahr 1978 mit strengen Zitierregeln für die Abfassung von Seminararbeiten. Das in mehrfacher Auflage gedruckte Heft wurde seinerzeit an Studenten verteilt. Einer der Herausgeber war Schavans Doktorvater Gerhard Wehle. Inwieweit das Heft bei den vertraulichen Beratungen des Fakultätsrats eine Rolle spielt, ist unklar. Offen ist auch, ob der Rat noch ein externes Gutachten einholt.

Die Vorwürfe waren erstmals vor neun Monaten im Internet aufgetaucht. Schavan wird unkorrektes Zitieren und die Verschleierung geistigen Eigentums vorgeworfen. Die Tragweite der angeblichen Zitierfehler ist unter Wissenschaftlern umstritten. Sollte die Uni Schavan den Doktorgrad entziehen, kann sie vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagen.

Plagiatsverfahren gegen Bundesministerin Schavan

Mehr als 30 Jahre nach ihrer Doktorarbeit ist Bundesbildungsministerin Anette Schavan (CDU) mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Eine Chronologie der Ereignisse:

September 1980: Annette Schavan reicht im Alter von 24 Jahren ihre erziehungswissenschaftliche Dissertation "Person und Gewissen" an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf ein. Die Arbeit wird mit "sehr gut" benotet.

29. April 2012: Auf einer Internetplattform wird anonym der Vorwurf des Plagiats gegen Schavan erhoben.

2. Mai: Die Universität Düsseldorf beauftragt die zuständige Promotionskommission, die Vorwürfe zu prüfen.

10./11. Mai: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht Schavan ihr Vertrauen aus.

27. September: Der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Professor Stefan Rohrbacher, legt intern einen Sachstandsbericht vor. Das Ergebnis: An zahlreichen Stellen der Arbeit sei plagiiert worden. Es liege eine systematische Vorgehensweise und damit eine Täuschungsabsicht vor.

14. Oktober: Der "Spiegel" zitiert aus dem vertraulichen Bericht Rohrbachers. Schavan weist eine Täuschungsabsicht zurück.

15./16. Oktober: Merkel spricht Schavan erneut das Vertrauen aus. Rückendeckung bekommt sie auch von ihrem Doktorvater Gerhard Wehle.

Auf der Suche nach der undichten Stelle erstattet die Universität Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Weitergabe vertraulicher Informationen.

17. Oktober: Die Prüfungskommission berät über den internen Bericht Rohrbachers.

10. November: Schavan reicht nach Informationen der "Rheinischen Post" bei der Uni Düsseldorf eine schriftliche Stellungnahme ein, in der sie den Vorwurf des Plagiats bestreitet.

18. Dezember: Die Promotionskommission empfiehlt nach Prüfung der Arbeit und Anhörung Schavans, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels zu eröffnen. Befinden muss darüber der Rat der Philosophischen Fakultät.

22. Januar 2013: Der Fakultätsrat stimmt mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung für die Einleitung des Hauptverfahrens zur möglichen Aberkennung des Doktortitels. Für den 5. Februar setzt der Rat eine weitere Sitzung an.

31. Januar: Schavan räumt im "Zeitmagazin" Flüchtigkeitsfehler in ihrer Doktorarbeit ein, weist den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber erneut zurück.

5. Februar: Der Fakultätsrat will über die Fortsetzung des Verfahrens beraten. (dpa)

(dpa)
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