01.02.13

Gesetzesreform

Volles Sorgerecht auch für unverheiratete Väter

Bundestag hat Rolle lediger Väter gestärkt. Künftig können diese, notfalls auch gegen Willen der Mutter, Sorgerecht für ihre Kinder ausüben.

Foto: pa/dpa
Kabinett berät über Kinder-Sorgerecht unverheirateter Väter
Ein Vater und sein Sohn. Neuregelung im Sorgerecht: Auch unverheiratete Väter können künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben

Berlin. Unverheiratete Väter können künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben – notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Eine entsprechende Gesetzesreform verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur noch dann verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Diese Neuregelung gilt auch für Altfälle, die seit vielen Jahren die Familiengerichte beschäftigen.

Das Gesetz ist eine Konsequenz aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Darin war die bisherige Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet worden. "Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt", betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarenberger (FDP). Nach ihren Worten wird die Reform auch dem gesellschaftlichen Wandel gerecht. Derzeit wird in Deutschland jedes dritte Kind von einer unverheirateten Mutter zur Welt gebracht.

Künftig soll zwar mit der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht haben, doch der ledige Vater kann beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußert sich die Mutter innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren gewährt. Es soll dem Vater nur dann versagt bleiben, wenn es nach Ansicht der Richter dem Kindeswohl widerspräche.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, warnte allerdings vor Urteilen nach Aktenlage. Es sei "ein Unding", dass eine derart weitreichende Entscheidung vom Gericht ohne Anhörung der Eltern getroffen werden solle. Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wandte sich gegen ein gerichtliches "Schnellverfahren" ohne Anhörung der Beteiligten. "In einem solchen Verfahren kann ein Gericht nicht wirklich feststellen, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht."

Der Bundesrat kann die Reform zwar verzögern, aber nicht verhindern. Die Neuregelung, auf die sich die schwarz-gelbe Koalition nach langem Ringen verständigt hatte, soll voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.

(dpa)
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