29.10.12

Regierungsbericht

Grundfreibetrag muss auf 8352 Euro steigen

Neuer Existenzminimumbericht liegt vor. Danach muss der Grundfreibetrag steigen – ganz im Sinne der Steuerpläne von Union und FDP.

Foto: DPA
In zwei Stufen soll der Freibetrag bis 2014 auf 8352 Euro im Jahr steigen
In zwei Stufen soll der Freibetrag bis 2014 auf 8352 Euro im Jahr steigen

Berlin. Arbeitnehmer können von 2013 an mit Steuerentlastungen rechnen – unabhängig vom Erfolg der umstrittenen Pläne der schwarz-gelben Koalition. Nach dem neuen Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Nach dem Entwurf muss der Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung fällig. Beim Freibetrag für Kinder besteht dem Bericht zufolge für 2013 kein Handlungsbedarf, 2014 könnte es hier minimale Korrekturen geben. Der alle zwei Jahre fällige Existenzminimumbericht der Regierung sollte noch am Montag in die Ressortabstimmung gehen und am 7. November vom schwarz-gelben Kabinett beschlossen werden.

Die jetzt erforderliche Anhebung des Grundfreibetrages entspricht fast genau den Zahlen, die Teil der umstrittenen Steuerpläne der schwarz-gelben Koalition sind. Union und FDP wollen als einen Schritt zum Abbau der "kalten Progression" den Grundfreibetrag in zwei Stufen anheben – um 350 Euro auf 8354 Euro im Jahr. Hinzu kommt ein anderer Tarifverlauf, damit Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.

Das schwarz-gelbe Entlastungspaket hat ein Volumen von 6,1 Milliarden Euro im Jahr. Der Bund will zwei Drittel der anfallenden Kosten schultern. Vor allem die von SPD und Grünen geführten Länder lehnen das Paket aber ab. Zumindest einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag, der ohnehin verfassungsrechtlich geboten ist, würden auch SPD und Grüne im Bundesrat wohl mittragen. Sie wollten aber zunächst den jetzt vorliegenden 9. Existenzminimumbericht abwarten.

Der Bericht untermauert die Sicht des Finanzministeriums, dass der bestehende Grundfreibetrag von 2013 an nicht mehr reicht, um das Existenzminimum – wie verfassungsrechtlich geboten – steuerlich freizustellen: "Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Anhebung des Grundfreibetrages ab 2013 wird hiermit bestätigt."

Erst für 2014 sei auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrages erforderlich. "Auch dies wird die Bundesregierung rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen." Mit den geltenden steuerlichen Regelungen und den noch vorgesehenen Gesetzesänderungen in den Jahren 2013 und 2014 werde den "verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der steuerfrei zu stellenden Existenzminima von Erwachsenen und Kindern entsprochen".

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat also ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt.

Für Arbeitnehmer und Ehepartner gibt es den Grundfreibetrag von derzeit je 8004 Euro. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro ist mit steigenden Tarifen ein eigener, höherer Steuersatz fällig. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.

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