02.09.12

Euro-Krise

Rajoy unterstützt Pläne der EZB zum Aufkauf von Staatsanleihen

Der spanische Ministerpräsident forderte in einem Zeitungsinterview Stabilität für den Euro, wenn die Währung erhalten bleiben soll.

Foto: REUTERS
Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy
Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy

Frankfurt/Main. Der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy hat sich hinter die Pläne von EZB-Präsident Mario Draghi zum Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank gestellt. "Wenn wir den Euro erhalten wollen, (...) dann müssen wir ihm unbedingt Stabilität verleihen", sagte Rajoy in einem Interview mit der Zeitung "Bild am Sonntag". Draghis Ankündigung zeige den festen Willen der EZB, das Problem zu lösen.

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Bei einem Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB dürften die Zinsen sinken. Ob Spanien Nutznießer eines EZB-Programms sein werde, ließ Rajoy offen. Er betonte in dem Interview aber, die unterschiedlichen Zinssätze für Staatsanleihen innerhalb der Euro-Zone seien eine existenzielle Bedrohung für den Euro. Eine Währungsunion könne nicht funktionieren, wenn sich manche Länder zu negativen Zinssätzen finanzieren, während andere untragbar hohe Zinsen aufbringen müssten. "Deshalb müssen wir das Problem der unterschiedlichen Zinssätze jetzt lösen."

Forderungen nach einem Ausscheiden Griechenlands aus der Euro-Zone wies Rajoy zurück. "Ein Austritt Griechenlands aus dem Euro wäre ein gigantischer Rückschlag nicht nur für Griechenland, sondern für die gesamte Europäische Union."

Mit Material von dapd

Heißer Herbst für Euro-Retter: Die Termine
Heißer Herbst für Euro-Retter: Die Termine
Den Euro-Rettern stehen hektische Wochen bevor: Droht Griechenland der Austritt aus der Gemeinschaftswährung? Kippt Karlsruhe den Rettungsschirm ESM? Der Fahrplan der kommenden Wochen im Überblick:
5. September: Entscheidende Kontrollen der Sparauflagen durch die Troika-Experten von EU, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) beginnen.
6. September: Die Europäische Zentralbank (EZB) kommt zu ihrer monatlichen Ratssitzung zusammen. Dort wird der angekündigte Plan erwartet, wie die Notenbank bei künftigen Staatsanleihenkäufen von Euro-Krisenländern vorgehen will.
11. September: Die EU-Kommission stellt ihren Vorschlag für eine europäische Bankenaufsicht vor. Eine umfassendere Kontrolle der Banken gilt ein Schlüssel zur Lösung der Eurokrise.
12. September: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über Klagen gegen den neuen Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt. Obwohl das Hauptverfahren noch nicht begonnen hat, rechnen Experten mit einem richtungsweisenden Urteil. Dass das oberste Gericht den ESM kippt, gilt aber als unwahrscheinlich.
14./15. September: Informelles Treffen der EU-Finanzminister auf Zypern. Möglicherweise wird auch schon vorher eine Sondersitzung der Euro-Kassenhüter einberufen.
Ende September/Anfang Oktober: Die Troika der internationalen Kreditgeber Griechenlands will ihren neuesten Bericht über die Fortschritte bei den Reformen veröffentlichen. Von der Analyse hängen weitere Finanzspritzen für Athen ab.
8. Oktober: Treffen der Euro-Finanzminister.
18./19. Oktober: EU-Gipfel in Brüssel. Dort könnten die Euro-Retter entscheiden, ob Athen weitere Kredite und möglicherweise mehr Zeit für sein Sparprogramm erhält oder ob der Geldhahn zugedreht wird. Im letzteren Fall droht Griechenland ein Staatsbankrott. Spekuliert wird darüber, dass das dann einen Euro-Austritt des Landes nach sich ziehen könnte. (dpa)
Was die EZB darf und was nicht
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Vorrangiges Ziel:
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
EZB-Rat:
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Unabhängigkeit:
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)
EZB: Die Europäische Zentralbank
EZB: Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.
Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.
Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest.
Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.
Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.
EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. (dpa)
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