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Ausland

Mit Anzeige gescheitert

SS-Verbrecher Boere heimlich gefilmt: Aufnahmen rechtens

Zwei Journalisten aus den Niederlanden hatten den heute 90-Jährigen im Altenheim mit versteckter Kamera interviewt. Das hatte Boere angezeigt.

Der wegen des Mordes dreier Menschen verurteilte SS-Verbrecher Heinrich Boere ist mit einer Anzeige gegen zwei Journalisten gescheitert
Foto: dapd/DAPD

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Eschweiler. Der SS-Verbrecher Heinrich Boere ist mit seiner Anzeige gegen zwei niederländische Fernsehjournalisten gescheitert, die ihn 2009 in einem Altenheim mit einer versteckten Kamera interviewt hatten. Das Amtsgericht Eschweiler sprach die beiden Männer am Donnerstag vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Verletzung der Vertraulichkeit frei. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit habe schwerer gewogen als der Persönlichkeitsschutz des NS-Täters, befanden die Richter. Deutsche und niederländische Journalistenverbände begrüßten das Urteil. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) allerdings findet Kritik an der Urteilsbegründung

Mit dem Freispruch entsprach das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Hintergrund des Verfahrens ist der Fall Heinrich Boere. Der heute 90-Jährige hatte 1944 als Mitglied eines SS-Todeskommandos in den Niederlanden drei Zivilisten erschossen. Dafür wurde er in den Niederlanden in Abwesenheit zunächst zum Tod und später zu lebenslanger Haft verurteilt, die er jedoch nie antrat. Nach seiner Flucht lebte er nur wenige Kilometer von der deutsch-niederländischen Grenze jahrzehntelang in Eschweiler.

Ein von den Niederlanden beantragtes Auslieferungsverfahren wurde nach Angaben des Gerichts 1983 für unzulässig erklärt, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Boere durch seine Tätigkeit bei der Deutschen Wehrmacht und der SS in den Niederlanden die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben könnte. Erst 26 Jahre später kam es 2009 zur Anklageerhebung vor dem Aachener Landgericht. Boere habe damals in den Niederlanden schon als "letzter noch lebender niederländische NS-Gewalttäter“ gegolten, hieß es am Donnerstag am Rande des Verfahrens.

Der am Donnerstag verhandelte Fall ereignete sich wenige Monate vor dem Mordprozess gegen Boere. Die beiden Journalisten Jan Ponsen und Jelle Visser hatten den damals 88-Jährigen in einem Seniorenheim besucht, sich als Journalisten vorgestellt und dann Fragen an Boere gerichtet. Dabei hatten sie eine versteckte Kamera mitlaufen lassen. Die Bilder des Mannes und seine Antworten hatten sie wenige Tage später in einen insgesamt zehnminütigen TV-Beitrag über Boere, seine Geschichte als niederländischer SS-Mann in seinem Heimatland und die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft eingebaut.

Zu Recht, wie der Vorsitzende Richter Gisbert Fuchs am Donnerstag in der Urteilsbegründung erklärte. Die Journalisten hätten sich damals in einem "rechtfertigenden Notstand“ befunden, sagte der Richter. Sie hatten zuvor erfolglos versucht, mit Boeres Anwalt einen Termin für ein Interview auszumachen. Das zugesagte Gespräch sei am 19. August 2009 wieder abgesagt worden. Daraufhin hätten die beiden Journalisten Boere im Seniorenheim aufgesucht, sich als TV-Journalisten zu erkennen gegeben und ihre Fragen gestellt.

In dem zu entscheidenden Fall sei das Informations-Interesse der Öffentlichkeit - vor allem in den Niederlanden - und das Informationsinteresse der Angehörigen der von Boere Getöteten höher einzustufen als das Persönlichkeitsrecht. Auch Staatsanwalt Marc Wollenweber hatte in seinem Plädoyer NS-Kriegsverbrecher Boere als "Person der Zeitgeschichte“ und die ohne Zustimmung aufgenommenen Ton-Aufnahmen als "historisches Dokument“ gewertet und damit seine Forderung auf Freispruch begründet.

Ponsen und Visser betonten vor Gericht, sie seien damals nicht davon ausgegangen, dass es sich bei der Verwendung der Tondokumente um eine Straftat gehandelt habe. Sie hätten vielmehr im Interesse der Öffentlichkeit in den Niederlanden und im Interesse der Opferangehörigen gehandelt.

Der Filmbeitrag sollte nach den Worten der Freigesprochenen zudem zeigen, "ob Boere Reue zeigen würde“. Die habe der damals 88-Jährige aber nicht gezeigt, ebensowenig wie später in seinem Prozess, in dem er wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Nach der Ausstrahlung des Beitrags im Fernsehen hatte Boere Strafanzeige erstattet und sich beim niederländischen Presserat beschwert. Dieser wies die Beschwerde jedoch mit der Begründung ab, das gesellschaftliche Interesse wiege in diesem Fall schwerer als die Persönlichkeitsrechte Boeres. Daraufhin erstattete er in Deutschland Anzeige.

Der DJV begrüßte das für die niederländischen Kollegen positiv ausgefallene Urteil: "Der Freispruch für die beiden Journalisten ist notwendig gewesen“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in Berlin. "Im Fall von NS-Greueltaten zählt die Aufklärung mehr als die Privatsphäre der Täter.“ Konken kritisierte aber die Begründung des Urteils. "Im Fall von NS-Greueltaten zählt die Aufklärung mehr als die Privatsphäre der Täter“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende. "Es wäre wünschenswert gewesen, wenn das Gericht sein Urteil darauf gestützt hätte.“

Auch die niederländische Journalistenvereinigung (NVJ) lobte den Richterspruch. "Dies ist ein Sieg für den Journalismus“, sagte der Generalsekretär der NVJ, Thomas Bruning, in Amsterdam. Das Mittel der versteckten Kamera müsse zwar sorgfältig eingesetzt werden, könne aber wesentlich sein, um Missstände aufzudecken. "Wir sind froh, dass der deutsche Richter dieses Recht gewürdigt hat“, sagte Bruning.

Boere kam erst im Dezember 2011 lebenslänglich für den Mord an drei Zivilisten in Haft, die er 1944 in Holland als Mitglied der Waffen-SS begangen hatte. Nach Angaben der Aachener Staatsanwaltschaft kam Boere in der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalt Fröndenberg zunächst auf die Krankenstation, wo er ärztlich betreut wurde.

Der NS-Kriegsverbrecher war bereits 1949 in Amsterdam zum Tode verurteilt worden. Später wurde das Strafmaß in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Dann floh Boere nach Deutschland, wo er jahrzehntelang unbehelligt in seinem Geburtsort Eschweiler als Bergmann arbeitete. Im März 2010 wurde er vom Landgericht Aachen zu lebenslanger Haft verurteilt. Boere hatte vergeblich versucht, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.

Mit Material von epd und dapd

 

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