Spanien
Gericht belegt "Tyrannenjäger" Garzón mit Berufsverbot
Der von Menschenrechtlern gefeierte Richter soll bei Ermittlungen zu einem Korruptionsskandal Gespräche der Verdächtigen abgehört haben lassen.
Baltasar Garzón ist vom Obersten Gerichtshof in Madrid mit einem Berufsverbot belegt worden
Foto: dpa/DPA
Madrid. Der als "Tyrannenjäger“ weltweit bekannte spanische Richter Baltasar Garzón ist im Zusammenhang mit Korruptionsermittlungen der Kompetenzüberschreitung schuldig gesprochen worden. Ein siebenköpfiger Richterausschuss am Obersten Gerichtshof in Madrid fällte das Urteil am Donnerstag einstimmig
Demnach wird dem 56-Jährigen wegen Rechtsbeugung für elf Jahre untersagt, sein Amt auszuüben. Garzón hatte bei seinen Ermittlungen zu einem Korruptionsskandal Gespräche der Verdächtigen mit ihren Anwälten abhören lassen.
In dem Madrider Prozess gegen den Richter ging es um einen von Garzón aufgedeckten großen Korruptionsskandal, in den mehrere Politiker der konservativen Volkspartei (PP) des neuen spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy verwickelt waren.
Garzón habe willkürlich gehandelt, indem er 2009 eine Abhöraktion in einem Gefängnis angeordnet habe, urteilte das Gericht am Donnerstag. Derartige Handlungen gebe es heutzutage nur noch "in totalitären Regimes“. Bei den Betroffenen der abgehörten Gespräche handelte es sich um Häftlinge und deren Anwälte.
Der Jurist begründete die Abhöraktion damit, dass die Anwälte im Verdacht gestanden hätten, als Kuriere den Verdächtigen helfen zu wollen, Schmiergelder in Sicherheit zu bringen. Nach der Anklage verstieß Garzón damit gegen das in der Verfassung verbriefte Recht auf Vertraulichkeit. Garzón hielt dagegen, dass die Staatsanwaltschaft die Abhöraktion gebilligt habe.
Menschenrechtsgruppen feierten Garzón wie einen Popstar. Der Spanier wurde für viele zum Helden der Menschenrechte, als er 1998 Pinochet wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagte und ihn in Madrid vor Gericht stellen wollte. Garzón handelte dabei nach dem Prinzip der universalen Gerichtsbarkeit. Damit verbunden ist die Vorstellung, dass manche Verbrechen so abscheulich sind, dass sie überall strafrechtlich verfolgt werden können. Wegen seiner Ermittlungen gegen ehemalige Militärherrscher in Lateinamerika war der 56-jährige Jurist als Kandidat für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen worden.
Am Mittwoch war ein zweiter Prozess gegen Garzón unter dem Vorwurf der Rechtsbeugung zu Ende gegangen. Dabei ging es um Ermittlungen des Richters zu Verbrechen während des Spanischen Bürgerkrieges (1936-1939) und der Franco-Diktatur (1939-1975). Die Verbrechen fallen laut Anklage unter eine Amnestie aus dem Jahr 1977. Auch in diesem Fall ist Garzón wegen Kompetenzüberschreitung angeklagt, ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. Bei einer Verurteilung könnte Garzón ein weiteres Berufsverbot auferlegt werden. Zudem läuft gegen den Juristen ein Ermittlungsverfahren wegen der Finanzierung eines Studienaufenthalts in New York.
Mit Material von dpa und dapd




100. Geburtstag
Axel Springer

Branchenbuch Hamburg




Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages




