Schuldenkrise
Zwangsanleihe für reiche Deutsche? Stimmen Sie jetzt ab
Staat soll das Vermögen durch eine einmalige Abgabe belasten, die dann sukzessive abgezahlt werde. Ein sinvoller Vorschlag des DIW?
Düsseldorf. Bürger mit hohem Einkommen sollen laut einem Vorstoß des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Bewältigung der Schuldenkrise verstärkt zur Kasse gebeten werden. Der Staat könne deren Vermögen durch eine einmalige Abgabe anzapfen, die dann abgezahlt werde, heißt es in einer DIW-Studie, über die das "Handelsblatt" (Onlineausgabe) am Mittwoch berichtet.
+++ Euro-Appell an Merkel: Parteienforscher kritisiert Gauck +++
+++ Historischer Schritt: EZB senkt Leitzins unter ein Prozent +++
"Man könnte das aber auch mit einer Zwangsanleihe kombinieren", sagte DIW-Studienleiter Stefan Bach der Zeitung. "Je nach Konsolidierungsfortschritt beim Staat können diese Anleihen dann später zurückgezahlt und auch verzinst werden", fügte Bach hinzu. Auf diese Weise könnte der Staat nach DIW-Berechnungen rund 230 Milliarden Euro extra einnehmen, sofern die Abgabe ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro erhoben wird.
Zwangsanleihen - staatliche Geldbeschaffung in Notzeiten
Die jetzt vom DIW ins Spiel gebrachten Zwangsanleihen sind öffentliche Anleihen, die der Staat bestimmten Personengruppen oder Unternehmen zur Zeichnung zuteilt. Sie werden zumeist niedrig oder gar nicht verzinst. Besonders in Krisenzeiten haben sich Regierungen seit der Antike auf diese Weise zusätzliche Einnahmen verschafft. So wurden in Deutschland 1922 Zwangsanleihen eingeführt, um die Schuldenberge nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert.
In der Bundesrepublik beendete das Bundesverfassungsgericht 1984 einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur "unter engen Voraussetzungen" zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, "Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf (...) zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden".
Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der Bundesregierung mit Karlsruhe zu vermeiden. 2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket. (dapd/dpa)















