Bundespräsident
Wulffs Mailbox-Affäre: Anwalt weist Darstellung der "Bild" zurück
Während die Grünen erneut ein Eingreifen der Bundeskanzlerin verlangen, gibt sich Angela Merkel betont gelassen. Derweil gibt es vor dem Landgericht Dresden einen ersten Prozess wegen einer angeblichen Verunglimpfung des Bundespräsidenten auf Facebook.
Rund 400 Menschen haben vor dem Schloss Bellevue mit erhobenen Schuhen gegen den Bundespräsidenten demonstriert
Foto: dapd/DAPD
Berlin. In der Kredit-Affäre um Bundespräsident Christian Wulff reagiert Bundeskanzlerin Angela Merkel betont gelassen. Sie sehe „keine Veranlassung“, sich Gedanken über einen möglichen Rücktritt Wulffs zu machen. Auch gebe es unter den Koalitionsparteien derzeit „keine wie auch immer geartete Absprache“ für den Fall eines etwaigen Rücktritts Wulffs. Das betonte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Die Grünen verlangten derweil erneut ein Eingreifen der Kanzlerin.
Mehrere Zeitungen hatten am Wochenende über solche Kontakte zwischen den Parteispitzen von Union und FDP berichtet. SPD und Grüne boten der Kanzlerin zudem eine Zusammenarbeit im Fall eines Rücktritts des Bundespräsidenten an. Merkel will am Donnerstag an der Spitze des Kabinetts am Neujahrsempfang Wulffs teilnehmen. Bereits am Dienstag wird sich der Bundespräsident mit CDU-Spitzenpolitikern treffen. Die Gespräche mit Generalsekretär Hermann Gröhe und Kanzleramtschef Ronald Pofalla sind allerdings seit Monaten geplant. Das Staatsoberhaupt kommt immer wieder mit Vertretern von Regierung und Opposition zusammen.
Vor dem Hintergrund des Streits zwischen der „Bild“-Zeitung und Wulff sagte Regierungssprecher Seibert: „Die Bundeskanzlerin hat nicht die Gepflogenheit, Journalisten oder Chefredakteure anzurufen.“ Insofern müsse sie auch ihr Telefonverhalten „nicht ändern“.
Wulffs Anwalt Gernot Lehr wies derweil die Darstellung der Zeitung erneut zurück, der Bundespräsident habe die Berichterstattung über seine Kreditaffäre verhindern wollen. Mit seinem Anruf bei „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann habe er lediglich versucht, die Berichterstattung zu verschieben, bekräftigte Lehr im Deutschlandfunk.
Der Anwalt betonte zugleich, es sei nun die Entscheidung des Boulevardblattes, ob es die Nachricht von Wulff auf der Mailbox Diekmanns veröffentlichen wolle oder nicht. Es gehe darum, „ob die ’Bild’-Zeitung meint, dies tun zu können. Wenn sie das tun will, dann mag sie es tun, das muss sie selbst in eigener Verantwortung entscheiden. Es ist nicht richtig, dass hier eine große Angst besteht vor einer Veröffentlichung, aber es ist Angelegenheit der ’Bild’-Zeitung, diesen Tabubruch zu begehen“, betonte Lehr.
Die Grünen verlangten derweil erneut ein Eingreifen der Kanzlerin. „Merkel muss sich zu diesem bizarren Spektakel äußern; sie darf sich nicht einfach aus dem Staub machen. Christian Wulff war ihr Kandidat, den sie durchgesetzt hat,“ sagte Parteichefin Claudia Roth auf NDR Info. Ebenso äußerte sich ihr Amtskollege Cem Özdemir im ZDF-„Morgenmagazin“.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf Wulff vor, dass bei ihm in der Kredit- und Medienaffäre persönliche Motive im Vordergrund stehen. „Diesem Präsidenten geht es anscheinend nur um seine Befindlichkeit, aber nicht um die Aufgabe des Amtes“, sagte Künast der „Rheinischen Post“. Es sei ein „echtes Trauerspiel“, wie er mit der Wahrheit und dem Amt umgehe. „Dem Ansehen des Amtes schadet inzwischen auch die abgetauchte Bundeskanzlerin“, fügte Künast hinzu.
Wulff-Witze mit Folgen
Während im Zuge der Affäre um den Bundespräsidenten derzeit eine regelrechte Wulff-Witze-Welle durch das Internett rollt, warnen Experten vor den Folgen unbedachter Äußerungen im Internet. So warnt der renommierte Strafverteidiger Udo Vetter aus Düsseldorf im Interview mit dem Verbraucherportal www.monero.de: „Einige dieser Witze können teure Folgen haben – dem Verfasser droht ein Verfahren wegen Verunglimpfung.“
Für einen 45-jährigen Sachsen kommt diese Warnung zu spät: Gegen ihn beginnt in dieser Woche vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Dresden der Prozess wegen einer angeblichen Verunglimpfung des Bundespräsidenten auf Facebook. Er hatte ein Foto von Wulff und seiner Frau veröffentlicht und abfällig kommentiert.
Laut Udo Vetter genießt der erste Mann des Staates einen besonderen Ehrenschutz. Es könnten schon Aussagen strafbar sein, die beim Nachbarn oder dem Chef noch als erlaubte Meinungsäußerung durchgehen würden.
Ein solches Verfahren kann jeder ins Rollen bringen. So könnten Wulff-Anhänger auf missliebige Kommentare mit Anzeigen reagieren, wie der Strafrechts-Experte dem Verbraucherportal monero.de sagte. Für einen Prozess ist in jedem Fall noch notwendig, dass der Bundespräsident eine „Ermächtigung“ erteilt. „Der Prozess in Dresden zeigt, dass der amtierende Bundespräsident das durchaus tut. Auch nach einem Rücktritt könnte er noch die Ermächtigung erteilen und so allzu bösen Kritikern Ärger verschaffen“, so Udo Vetter.
Selbst wenn ein Verfahren eingestellt werde, drohen dem Rechtsexperte zufolge hohe Kosten. Er rät unter anderem dazu, Kritik am Bundespräsidenten „möglichst originell mit deutlich satirischem Charakter“ zu artikulieren. Dann falle die Aussage unter die Kunstfreiheit – „und die ist in Deutschland noch mehr wert als die Ehre des Bundespräsidenten“.
(mit Material von dapd/ddp)





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