Washington. Gibt es für Amerikaner ein verfassungsmäßiges Recht auf die Tweets von Donald Trump? Ein Gericht muss sich mit dieser Frage befassen.
- Gibt es für Amerikaner ein verfassungsmäßiges Recht auf die Tweets von Donald Trump?
- Ein Gericht muss sich mit dieser Frage befassen
Vorwürfe an US-Präsident Donald Trump sind vielfältig – das ist vielleicht der Kurioseste: Trump wird verklagt, weil er Twitter-Nutzer blockiert hat. Wer von ihm blockiert ist, kann in eingeloggtem Zustand nicht mehr lesen, was Trump schreibt und auch nicht direkt darauf antworten.
Trumps Praxis, Kritiker einfach von seinen Tweets auszuschließen, war vor einigen Tagen bereits um die Welt gegangen, als sich der betroffene
Auch interessant
hatte. Sie sei nicht blockiert und könne ihm Trumps Tweets zuschicken, hatte sie geschrieben.
Institut und sieben Personen klagen
Was da vielleicht noch witzig wirkte, ist aus Sicht des Knight First Amendment Institutes der Columbia University alles andere als das. Das für Meinungsfreiheit eintretende Institut hat gemeinsam mit sieben Einzelpersonen eine Klage gegen Trump, seinen Sprecher Sean Spicer und den Social-Media-Verantwortlichen Dan Scavino eingereicht. Die Nutzer könnten die Blockade zwar in Teilen umgehen, aber es geht ihnen ums Prinzip.
Trumps Account mit 34 Millionen Followern (Stand Juli 2017) sei zu einer wichtigen Quelle von Nachrichten und Informationen über die Regierung geworden, zugleich aber auch ein wichtiges Forum zum Austausch über den Präsidenten, argumentieren sie. In den Kommentaren unter jedem Tweet spielen sich viele Debatten ab.
Kritik: Weißes Haus macht Account zu Echokammer
Für ein solches digitales Forum gelten die gleichen Rechte wie für eine Bürgerversammlung, erklärt der Geschäftsführer des Instituts, Jameel Jaffer: „Das Weiße Haus handelt gegen das Gesetz, wenn es Menschen ausschließt, nur weil sie nicht mit der Meinung des Präsidenten übereinstimmen.“ Das Weiße Haus verwandele ein Forum in eine Echokammer. „Der Präsident blockt keine Trolle, er blockt Kritiker.“
Die Klage hat das Ziel, dass Trump die Blockade der Nutzer aufheben muss und ihm untersagt wird, künftig noch Nutzer wegen gegensätzlicher Ansichten auszusperren. Unter den sieben Klägern sind ein Chirurg, eine Songwriterin, ein Comedy-Autor, ein Polizist und eine Autorin, die juristische Analysen zu Trump schreibt. Sie erklärt, die Blockade koste sie ihre Karriere. Weil sie nicht an der Debatte teilhaben könne, tauche sie für mögliche Auftraggeber nicht auf.
Auch Spott für Kläger
Einige Nutzer nehmen das fassungslos oder verständnislos auf: „Manche Menschen verlieren ihre Jobs, weil ein Roboter ihre Arbeit übernimmt oder weil ihre Fabrik nach Mexiko verlegt wird. Andere, weil ein Prominenter sie blockt“, schreibt einer. Trump-Unterstützer fragen, was das für eine Karriere sei, die darauf aufbaue, „böse Scheiße“ gegen den Präsidenten zu twittern.
Der Autorin wird vorgehalten, mit der Klage die Werbetrommel für sich zu rühren. Außerdem könne sie die Tweets ja weiterhin lesen und kommentieren. „Helft der armen Frau, die nicht weiß, wie sie einen Zweitaccount anlegen und Screenshots machen kann“, spottet eine Journalistin.
Ausgeloggt lassen sich Tweets lesen
Um Trumps Tweets lesen zu können, müsste die Autorin ausgeloggt sein oder einen zweiten Account anlegen, mit dem sie auch kommentieren könnte. Mit ihrem eigentlichen Account könnte sie nur auf Antworten an Trump antworten.
Für das Institut ist das keine Option: Es könne nicht sein, dass man sich ein Pseudonym zulegen müsse, um in der Debatte um Trump teilzunehmen. Dabei bringe man ja auch die Follower und die Reputation des eigenen Accounts nicht mit.