Berlin. Die FDP will das Wahlrecht für Doppelpassbesitzer einschränken. Demnach sollen diese Staatsbürger vorher festlegen, wo sie wählen.

Bürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft sollten sich nach den Vorstellungen der FDP künftig festlegen, in welchem Land sie an einer Wahl teilnehmen wollen. Das sei zwar juristisch nicht einfach zu regeln, aber nicht unmöglich, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer am Montag in Berlin. Zu dem Thema werde auf dem Parteitag von kommenden Freitag bis Sonntag ein Antrag eingebracht.

Mit einer solchen Neuregelung im Wahlrecht könne man Loyalitätskonflikte vermeiden, sagte Beer. Dazu sei es nötig, die Zahl der Bürger mit einer doppelten Staatsbürgerschaft genauer zu erfassen. Bisher werde dies relativ unpräzise gehandhabt. Eine klare Regelung in diesem Bereich sei auch mit Blick auf ein Zuwanderungsgesetz notwendig, sagte Beer weiter.

Wahlregelung für Auslandsdeutsche

Beer verwies auf bestehende Regelungen für Deutsche, die ständig im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Für diese sogenannten Auslandsdeutschen verfällt das Wahlrecht in Deutschland nach einer gewissen Frist.

Nach der Regelung werden Auslandsdeutsche nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. (dpa)