28.09.11

Bundesverfassungsgericht

Deutschlands höchster Richter: Bürger vor Konzernen schützen

Voßkuhle warnt vor Eingriffen in Grundrechte. Der Präsident des Bundesverfassungs-Gerichtes betont den Datenschutz.

Foto: dpa/DPA
Beim Festakt zum 60-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgericht spricht im Badischen Staatstheater Karlsruhe Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Beim Festakt zum 60-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgericht spricht im Badischen Staatstheater Karlsruhe Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe. Die Bürger müssen nach Ansicht von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle stärker gegen Eingriffe in ihre Rechte durch Privatfirmen geschützt werden. Dies werde auch das Verfassungsgericht stärker beschäftigen, kündigte Voßkuhle in einer Rede zum 60-jährigen Bestehen des höchsten deutschen Gerichts an. "Der Staat besitzt hier eine Schutz- und Gewährleistungsfunktion, die auch einer verfassungsrechtlichen Absicherung bedarf." Immer häufiger müssten sich Bürger mit Eingriffen in ihre Grundrechte auseinandersetzen, die nicht von Staaten, sondern Firmen ausgingen. Dies betreffe "international agierende private Unternehmen und Organisationen, die Zugriff nehmen auf persönlichen Daten, eigenes Recht setzen oder öffentliche Aufgaben erfüllen", betonte Vosskuhle, ohne allerdings Namen zu nennen.

Er dürfte aber auf die Auseinandersetzung etwa mit großen US-Konzernen wie Facebook oder Google anspielen, denen auch Verbraucherschutzminister Ilse Aigner (CSU) mehrfach Verstöße gegen Datenschutzrechte vorgeworfen hat. "Hier liegt noch viel Arbeit vor uns", betonte Voßkuhle.

Er kündigte zudem an, dass das Gericht auch stärker auf die "Nachhaltigkeit" von gesetzlichen Entscheidungen achten werde. Dies sei in einer Zeit nötig, in der es "kein unbekümmertes Wachstum" mehr gebe, in Deutschland die Bevölkerung stark altere, natürliche Ressourcen knapp würden und die Finanzkrise zeige, wie fragil das wirtschaftliche Fundament sei.

Das Bundesverfassungsgericht hat den klaren Anspruch erhoben, auch bei einer voranschreitenden EU-Integration maßgeblich an der Rechtsetzung in der EU beteiligt zu werden. Nur ein Gerichtsverbund werde in der Lage sein, ein gesamteuropäisches Verfassungsrecht zu schaffen, das auch den unterschiedlichen Rechtskulturen in der EU Rechnung trage, betonte Verfassungsgerichtspräsident Vosskuhle. "Dem Bundesverfassungsgericht kommt wegen seiner Kompetenzfülle und seines hohen Ansehens in der Welt eine besondere Verantwortung zu, die wir wahrnehmen werden", kündigte er an. Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverfassungsgericht seit Jahren darüber streiten, wie weit die Zuständigkeit nationaler Verfassungsgerichte noch reicht.

Auch Voßkuhle betonte, dass der Prozess der Europäisierung und Internationalisierung weiter voranschreiten werde. "Es wäre aber verfehlt, von diesem Umstand auf einen Bedeutungsverlust der nationalen Verfassung und Verfassungsgerichte zurück zu schließen. Bis auf weiteres bleiben die Staaten die Herren der Verträge", warnte er. Er plädierte für einen "Gerichtsverbund" aus EuGH, dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg und den nationalen Verfassungsgerichten. Bedeutung hat diese Festlegung Voßkuhles, weil das Verfassungsgericht immer wieder über zentrale Frage in der EU entscheidet, wie zuletzt über die deutsche Beteiligung an Euro-Rettungspaketen oder Euro-Rettungsschirmen. Ohne die Zustimmung des Gerichts wäre der Bundesregierung eine weitere EU- oder Euro-Integrationspolitik unmöglich.

Zum 60. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts hat Bundespräsident Christian Wulff die Politik davor gewarnt, die vom Grundgesetz vorgegebenen Verfahrensregeln zu missachten. Unter der Maxime der Dringlichkeit oder Alternativlosigkeit (ein Begriff von Bundeskanzlerin Angela Merkel) dürfe die parlamentarische Befassung nicht vernachlässigt werden, sagte Wulff beim Festakt in Karlsruhe. Er kritisierte die Tendenz, wichtige Debatten auf externe Kommissionen auszulagern oder Gesetzentwürfe von privaten Firmen ausarbeiten zu lassen.

Wulff würdigte die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts und seine tragende Rolle für die Demokratie in Deutschland. Das Gericht habe erheblich zur Festigung des Rechtsstaatsbewusstseins in der Bundesrepublik beigetragen. Zugleich sei es zum Vorbild auch im Ausland geworden. Insbesondere durch seine Rechtsprechung zur Meinungs- und Demonstrationsfreiheit habe das Gericht die Demokratie in Deutschland gefördert. Die Karlsruhe Richter hätten den engen Zusammenhang zwischen Demokratie und freier Meinungsäußerung in zahlreichen Entscheidungen unermüdlich betont.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, ohne die "gelebte Unabhängigkeit" des Bundesverfassungsgerichtes wäre die Republik eine andere. Das Gericht genieße ein hohes Vertrauen unter den Bürgern. Sie sähen in ihm einen Garanten für Objektivität, die auch unbequem sein könne – "allen voran für die Politik". "Das die eine oder andere Meldung aus Karlsruhe in Berlin oder den Landeshauptstädten die Gemüter erregen kann, liegt in der Natur der Dinge", sagte Merkel. Dem Gericht sei es aber gelungen, diese Spannung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit zu bewältigen. (rtr/dpa/abendblatt.de)

60 Jahre Bundesverfassungsgericht
Wegweisende Urteile im Überblick
17. August 1956: Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Antrag der Bundesregierung auf Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) statt und erklärt die Partei für verfassungswidrig.
28. Februar 1961: In seinem ersten Rundfunkurteil entscheidet das Verfassungsgericht, dass der Rundfunk frei von staatlichen Einflüssen bleiben müsse.
25. Februar 1975: Das Verfassungsgericht erklärt die "Fristenregelung", wonach eine Abtreibung grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei sein sollte, für verfassungswidrig.
15. Dezember 1983: Im Volkszählungsurteil begründet das Gericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundlage des modernen Datenschutzrechts.
28. Mai 1993: Das Bundesverfassungsgericht ändert seine Rechtsprechung zur Abtreibung: Seitdem ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche mit Beratungsschein zwar nicht strafbar, aber rechtswidrig.
16. Mai 1995: In seinem "Kruzifix-Urteil" entscheidet das Verfassungsgericht, dass die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt.
10. Oktober 1995: Das Gericht entscheidet, dass das Kurt-Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.
17. Juli 2002: Die Homo-Ehe ist verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht billigt die eheähnliche Verbindung Homosexueller in einer Lebenspartnerschaft.
18. März 2003: Das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD wird eingestellt. Das Gericht sieht in der durch V-Leute des Verfassungsschutzes bewirkten "massiven staatlichen Präsenz" im Bundes- und in Landesvorständen der NPD ein "unaufhebbares Verfahrenshindernis".
24. September 2003: Im Kopftuch-Urteil lassen die Richter die Grundsatzfrage offen, ob das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verboten werden muss oder erlaubt werden kann. Der Landesgesetzgeber ist am Zug.
25. August 2005: Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg für die vorgezogene Bundestagswahl am 18. September 2005 endgültig frei.
27. Februar 2008: Das Bundesverfassungsgericht erklärt heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig. Erstmals formuliert das Gericht ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
7. Mai 2008: Das Gericht stärkt im Awacs-Urteil die Rechte des Bundestages bei der Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr.
30. Juni 2009: Das Bundesverfassungsgericht billigt den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen.
9. Februar 2010: Im Hartz-IV-Urteil treffen die Verfassungsrichter erstmals eine Aussage über das "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimums".
2. März 2010: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Das Verfassungsgericht erklärt die Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für nichtig. Die erhobenen Daten seien "unverzüglich zu löschen".
7. September 2011: Das Bundesverfassungsgericht billigt die milliardenschweren Euro-Hilfen Deutschlands, verlangt aber eine Stärkung der Mitspracherechte des Bundestages.
Quelle: dapd/abendblatt.de
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