Al-Qaida
Ehefrau verriet Osama bin Laden - dann schossen die US-Soldaten
Warum die Militärs den Terrorchef töten durften und wer ihn wohl vor dem Tod identifizierte: Die Details zum Tod von bin Laden.
In Videos verbreitete er aus seinen Verstecken die Terrorbotschaften: Jetzt wurde Osama bin Laden bei einer US-Operation getötet
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Islamabad/Washington/Berlin. Es stellte sich heraus, dass eine der Ehefrauen Osama bin Ladens ihn wohl verriet. Kurz bevor ihn die US-Soldaten töteten, soll die Frau ihn namentlich identifiziert haben. Wie sich dies genau abspielte, ist weiterhin unklar.
Es war ein Kopfschuss – doch durften die Amerikaner den Terrorchef Osama bin Laden nach dem Völkerrecht überhaupt töten? Diese Frage beschäftigt Juristen und Politiker, während die freie Welt erleichtert aufatmet. Dass die Kommandoaktion einer US-Spezialeinheit der Seals auf pakistanischem Staatsgebiet stattfand, ist ohnehin ein besonderer Akt. In Pakistan wird das Rückzugsgebiet der al-Qaida vermutet. Brisant: Bin Ladens geheimer Unterschlupf lag in der Nähe einer Kaserne. Und es gibt neuen Wirbel um die Fotos und die sofortige Seebestattung bin Ladens. Alle Details und Hintergründe finden Sie hier bei abendblatt.de.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Tötung des Top-Terroristen Osama bin Laden rechtlich abgesichert war. Dies machte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes deutlich. Er fügte aber hinzu, da die genauen Umstände der Operation noch nicht bekannt seien, sei es für eine abschließende rechtliche Bewertung noch zu früh. Tatsache sei jedenfalls, dass mit bin Laden „einem der Drahtzieher des internationalen Terrorismus das Handwerk gelegt“ worden sei, sagte der Sprecher weiter. Gegen bin Laden bestehe ein internationaler Haftbefehl und gegen den internationalen Terrorismus gebe es mehrere Resolutionen des Sicherheitsrats. Al-Qaida sei eine weltweit geächtete und gelistete Terror-Organisation. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums machte deutlich, die Operation gegen bin Laden in Pakistan habe für den Einsatz der Bundeswehr im Nachbarland Afghanistan keine absehbaren Konsequenzen. Es gebe keinen Anlass, die Sicherheitslage der Bundeswehrsoldaten in Afghanistan anzupassen.
Gab WikiLeaks den entscheidenden Hinweis?
Die US-Streitkräfte im Gefangenenlager Guantanamo hatten offenbar schon länger einen Hinweis auf die pakistanische Ortschaft Abbottabad, in der am Sonntag Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden getötet wurde. Die Enthüllungsplattform WikiLeaks wies auf ein von ihr veröffentlichtes Dokument vom 10. September 2008 hin, bei dem es sich um die Bewertung eines Guantanamo-Gefangenen handelt, dessen fortgesetzte Inhaftierung damals empfohlen wurde.
Der gebürtige Libyer namens Abu al-Libi habe demnach im Juli 2003 einen Brief von einem Beauftragten Bin Ladens erhalten, in dem der Gefangene gebeten worden sei, sich unter anderem um die Verteilung von Mitteln an Familien in Pakistan zu kümmern. Daraufhin habe der Gefangene den Wohnort seiner Familie nach Abbottabad verlegt, heißt es in dem Dokument. Al-Libi sei dann als Vertreter Bin Ladens zwischen Abbottabad und Peshawar unterwegs gewesen.
Tot oder lebendig
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte der damalige US-Präsident Georg W. Bush verkündet, dass er Al-Qaida-Chef Osama bin Laden „tot oder lebendig“ haben wolle. Kritiker warfen Bush daraufhin Cowboy-Manieren vor. Denn der englische Ausdruck „dead or alive“ stammt aus der Zeit der Kopfgeldjäger im Wilden Westen. Rund zehn Jahre nach Bushs Ankündigung konnte nun sein Nachfolger Barack Obama mit Stolz bekannt geben, dass der mutmaßliche Terror-Drahtzieher von US-Spezialkräften in Pakistan zur Strecke gebracht worden sei.
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Dies geschah möglicherweise durch eine gezielte Tötung. Für den Berliner Staats- und Völkerrechtler Christian Tomuschat kommt es für die rechtliche Bewertung auf die Umstände des Einzelfalls an. Zu fragen sei, „wie die Operation abgelaufen ist und inwieweit auch andere Menschen umgekommen sind“. Zu klären sei, welche Absicht die Amerikaner verfolgt hätten. Wollten sie bin Laden lediglich verhaften und leistete er dabei Widerstand „oder wollten sie ihn gleich an Ort und Stelle erledigen?“
Gezielte Tötung oder ordentliches Gerichtsverfahren
Zu den „großen Bedenken“ bei einer gezielten Tötung gehöre es grundsätzlich, dass man dabei oft gar nicht zwischen dem Gesuchten selbst und den Personen in seiner Umgebung unterscheiden könne. Der andere Grund, weshalb man normalerweise gegen gezielte Tötungen sein müsse, bestehe darin, dass es für den Betroffenen kein ordentliches Gerichtsverfahren gebe. Das Beweismaterial beruhe meist auf Berichten von Geheimdiensten. Das Opfer habe gar keine Möglichkeit, sich rechtlich zu verteidigen, sagte der emeritierte Professor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität in Berlin.
Die rechtliche Bewertung gezielter Tötungen ist nach Ansicht des Völkerrechtlers Markus Kotzur bis heute ein hochkomplexes Problem. Nach seiner Einschätzung hat sich im Völkerrecht „eine Art herrschende Meinung“ herausgebildet. Demnach werde vertreten, dass Konflikte wie etwa in Afghanistan „nichtinternationale bewaffnete Konflikte“ sind, in denen nicht nur das Friedensvölkerrecht, sondern auch das Kriegsvölkerrecht Anwendung findet, sagte der Experte für internationales Recht an der Universität Leipzig im dapd-Interview.
Im Rahmen des Kriegsvölkerrechts sei es möglich, unter „strengsten Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten“ solche Kämpfer, die ganz regelmäßig in die Attacken eingebunden seien – auch wenn es sich nicht um Angehörige einer Armee handele – mit militärischen Mitteln zu töten. „Und zwar dann, wenn eine klassische Verhaftung gar nicht möglich wäre oder aber ein unglaubliches Risiko für die eigenen Polizeikräfte hätte“, so der Wissenschaftler.
Merkel freut sich über „gute Nachricht“
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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Tötung bin Ladens durch US-Soldaten als großen Erfolg im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gewürdigt. Sie habe US-Präsident Barack Obama „meinen und unseren Respekt“ für diesen Erfolg mitgeteilt, sagte Merkel. Dies sei ihr ein Bedürfnis gewesen. Bin Laden sei die Symbolfigur des internationalen Terrorismus gewesen, der nur zerstöre und kein Leben achte. Er habe den Islam und jede andere Religion verhöhnt, sagte Merkel. Er habe einen „Keil des Hasses“ in die Menschheit treiben wollen. Deshalb sei es „schlicht eine gute Nachricht“, dass bin Laden nun keinen Terror mehr in Auftrag geben könne, erklärte die Kanzlerin.
Merkel sagte, die Sicherheitslage in Deutschland habe sich durch die Aktion der USA oder den Schlag gegen die Düsseldorfer Terrorzelle Ende vergangener Woche nicht verändert. Volle Aufmerksamkeit und Wachsamkeit seien aber weiterhin notwendig. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus müsse weitergehen. Es werde weitere Erfolge geben, das müsse auch den Gefolgsleuten bin Ladens klar sein.
Hamburger Muslimvertreter sind skeptisch
Mit dem Tod bin Ladens ist nach Einschätzung des größten Verbandes der Muslime in Hamburg nur eine Symbolfigur des internationalen Terrorismus beseitigt worden. „Es ist eine Geißel weniger, die uns bedroht. Aber das Phänomen al-Qaida ist nicht aus der Welt geschaffen und existiert weiter“, sagte der Vorsitzende des Rates der islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura), Mustafa Yoldas, der Nachrichtenagentur dapd. Nach Einschätzung von Yoldas ist jetzt noch mehr Vorsicht und Wachsamkeit in Staaten auch außerhalb der USA nötig. In diesem Zusammenhang befürchtet er jedoch, dass verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in der westlichen Welt erneut Repressalien gegen friedfertige Muslime nach sich ziehen könnten: „Wir Muslime stehen wieder einmal zwischen den Stühlen, zwischen den Interessen der Sicherheitsbehörden und der al-Qaida.“
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Nach Ansicht des Schura-Vorsitzenden werden Gewalt und Terror kein Ende nehmen, solange die Ursachen dafür in der islamischen Welt nicht beseitigt seien. „Ich fürchte, dass mit dem Ausschalten von bin Laden nur ein Etappensieg im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erzielt worden ist, falls Unterdrückung und Armut in den muslimischen Ländern nicht nachhaltig eingedämmt werden“, sagte Yoldas. „Wenn dies nicht mit Unterstützung der europäischen Staaten geschieht, werden immer wieder anti-westliche Ressentiments herüberschwappen. Deshalb ist Europa gut beraten, die Demokratiebewegungen in Ländern der islamischen Welt wie Ägypten, Libyen, Tunesien oder Syrien zu unterstützen, und zwar unabhängig von wirtschaftlichen Interessen“, sagte der in Hamburg praktizierende Arzt.
Yoldas kritisierte indirekt das Vorgehen der Sicherheitsbehörden in Hamburg bei ihrem Vorgehen gegen radikale Islamisten. Deren Aktivitäten hätten trotz der Schließung der früheren Al-Quds- und späteren Taiba-Moschee, in der sich einst die Hamburger Attentäter vom 11. September 2001 getroffen hatten, sowie deren Nachfolgerin, der Al-Sunnah-Moschee in Pinneberg, nicht abgenommen.








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