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SPD-Vize Schwesig kritisiert Pläne gegen Landarzt-Mangel
08.04.2011, 20:50
Uhr
08.04.2011, 20:50
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abendblatt.de
Gesundheitsminister Rösler habe in einigen wichtigen Punkten die Verabredungen mit den Ländern nicht eingehalten, kritisiert Schwesig.
"Arzt im Dienst": Dies gilt auf dem Land für immer weniger Mediziner (Symbolbild)
Foto: dpa/DPA
Hamburg.
Die Vize-Vorsitzende der SPD, Manuela Schwesig, hat die Pläne der
Bundesregierung gegen den Ärztemangel auf dem Land als unzureichend
kritisiert. "Die Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz des Bundes reichen
nicht aus", sagte Schwesig dem "Hamburger Abendblatt"
(Sonnabendausgabe). Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler habe in einigen
wichtigen Punkten die Verabredungen mit den Ländern nicht eingehalten.
Wichtig sei den Ländern ein Initiativrecht gewesen, um auf Bundesebene
Versorgungsmängel im Gemeinsamen Bundesausschuss zu thematisieren. "Jetzt
soll es nur ein Beratungsrecht geben", so Schwesig. "Da ist der
zukünftige FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler von seinen eigenen Leuten
schon gestoppt worden, bevor er überhaupt gestartet ist."
Die Gesundheitsministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern forderte, es müsse
möglich sein, "die Probleme, die uns vor Ort bekannt werden, dort
anzusprechen, wo sie hingehören." Rösler wolle sich offensichtlich
wegducken.
„In unserem Bundesland stehen inzwischen mehr als 180 Hausarztpraxen leer, bei
steigender Tendenz. Schätzungen haben ergeben, dass bis 2020 rund 40 Prozent
der Haus- und Fachärzte in Mecklenburg-Vorpommern ihre Praxen aus
Altersgründen schließen", sagte Schwesig.
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schickt mehr Mediziner in die Provinz. Die Bundesregierung einigte sich auf
mehr Anreize für Ärzte, eine Praxis in unterversorgten Regionen Deutschlands
zu übernehmen. Dazu sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und die
Honorare anders gesteuert werden. Gerade in ländlichen Gebieten müssten die
Menschen oft weite Wege zum Arzt in Kauf nehmen. „Wir setzen klar auf
Anreize“, sagte Minister Rösler. Den Eckpunkten für das neue Gesetz zufolge
sollen Ärzte in unterversorgten Gebieten von Einbußen beim Honorar
ausgenommen werden, wenn in ihrer Praxis eine bestimmte Zahl von Patienten
überschritten wird. Die Ärzte sollen ihre Berufstätigkeit außerdem besser
mit der Familie vereinbaren können. Zudem sollen die Länder künftig mehr
Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Schließung von Versorgungslücken erhalten.
Die Verteilung der Ärzte innerhalb eines Landkreises soll flexibler
gehandhabt werden.
Im Gegenzug soll es in überversorgten Gebieten – zumeist Ballungsräume wie
auch Hamburg – finanzielle Anreize für Praxisschließungen geben. Hier sollen
die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Möglichkeit erhalten, Praxen
zu schließen, die zur Neubesetzung ausgeschrieben werden, oder diese
aufzukaufen. Damit soll erreicht werden, dass etwaige Nachfolger eines
Arztes, der in den Ruhestand geht, sich auf dem Lande niederlassen. Das neue
Gesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten.
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Hamburgs Ärzte sehen die neuen Regeln mit einem lachenden und einem weinenden
Auge. Von Ärztemangel ist in der Medizinmetropole Hamburg nichts zu spüren.
Im Gegenteil: Aus dem Speckgürtel, aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen
kommen Zehntausende Patienten zur Behandlung nach Hamburg. Der Vorsitzende
der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Dieter Bollmann, sagte dem
Abendblatt: „Ich hoffe, dass jetzt die Abschläge beim Honorar wegfallen, die
Hamburg immer hinnehmen musste, weil es als überversorgte Region galt.“
Bislang mussten die Ärzte mit weniger Geld aus dem Honorartopf auskommen, weil
es Praxen an jeder Straßenecke gibt. Bollmann fürchtet jedoch, dass durch
eine Verschiebung von Geldern Richtung Landärzte die besonderen Bedürfnisse
einer Metropole wie Hamburg nicht mehr berücksichtigt würden. „Wir fordern
mehr Regionalisierung. Man kann aus Berlin nicht entscheiden, ob in einem
Stadtteil wie Wilhelmsburg ein Kinderarzt fehlt.“ Außerdem gebe es in der
Stadt häufig eine andere Verteilung von Krankheitsbildern als auf dem Land.
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Fakten zur Gesundheitspolitik
Die Eckpunkte seien ein guter erster Schritt gegen
den sich auf dem Land abzeichnenden Hausärztemangel, erklärte Johann-Magnus
von Stackelberg vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen. „Allerdings
vermissen wir Maßnahmen, um die teure und unnötige Überversorgung, die es in
den meisten anderen Gebieten gibt, abzubauen.“
Die Zahl der niedergelassenen Ärzte hat zwar in den vergangenen Jahren
zugenommen. Allerdings ist die deutsche Ärzteschaft überaltert. Und durch
Teilzeitarbeit vor allem von Ärztinnen ist die Zahl der geleisteten
Behandlungsstunden nach einer Studie der Ärztekammer nicht gestiegen.
Die Grünen kritisierten die Pläne hingegen als ungenügend. „Das
Versorgungsgesetz wird die Versorgung nicht verbessern“, erklärte ihr
Gesundheitsexperte Harald Terpe. „Statt echte Strukturreformen für mehr
Qualität auf den Weg zu bringen, doktert die Koalition an einzelnen
Symptomen herum.“
Das sind die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen:
Bedarfsplanung: Die starren bundesweiten Regelungen zur ärztlichen
Bedarfsplanung sollen flexibler ausgestaltet werden. Ausgangspunkt muss der
tatsächliche Bedarf in einer Region sein, auf den regional reagiert werden
kann. Auch die in Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen tätigen Ärzte
sollen einbezogen werden.
Arztpraxis: Um Überversorgung abzubauen, sollen Kassenärztliche
Vereinigungen (KV) den freiwilligen Verzicht auf die Zulassung finanziell
stärker fördern. KVen haben ein Vorkaufsrecht bei der Ausschreibung von
Vertragsarztsitzen zur Nachbesetzung in überversorgten Bereichen. Ein
KV-Vorkaufsrecht besteht nicht, wenn sich ein Kind, Ehegatte oder
Lebenspartner des ausscheidenden Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt, mit
dem die Praxis bisher gemeinschaftlich ausgeübt wurde, als Nachfolger
bewerben.
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Pflege in Deutschland
Honorare: Leistungen in strukturschwachen
Gebieten werden grundsätzlich von der Abstaffelung ausgenommen. Sie werden
bei Budgetüberziehung also nicht „bestraft“. Möglich sein sollen
Preiszuschläge. Über einen neuen Strukturfonds von KV und Kassen sollen
Maßnahmen wie Investitionskostenzuschüsse, Vergütungs- und
Ausbildungszuschläge oder Studentenförderung finanziert werden. Das gesamte
Vergütungssystem soll regionalisiert werden.
Beruf/Familie: Die Möglichkeit für Vertragsärztinnen, sich nach einer
Entbindung vertreten zu lassen, wird von 6 auf 12 Monate verlängert. Für die
Erziehung von Kindern sollen Entlastungsassistenten für bis zu 36 Monate
möglich sein, bei der Pflege Angehöriger für 6 Monate. Die Kassenärztlichen
Vereinigungen können dies jeweils verlängern.
Ausbildung/Studium: Das Gesundheitsministerium ist für eine befristete
Beteiligung des Bundes an Kosten für mehr Studienplätze, die die Länder
bereitstellen müssten. Das Auswahlverfahren für die Zulassung zum
Medizinstudium soll überprüft werden. Das Gewicht der Abiturnote sollte
vermindert und auch andere Kriterien berücksichtigt werden wie
Berufsausbildung, Freiwilliges Soziales Jahr oder Tests für medizinische
Studiengänge. Auch sollte es eine Vorabquote für künftige Landärzte geben,
die sich dazu freiwillig verpflichten.
Ambulante Spezialisten: Eine ambulante spezialärztliche Versorgung soll
eingeführt werden – für seltene Erkrankungen, Erkrankungen mit besonderem
Krankheitsverlauf, hochspezialisierte Leistungen sowie bestimmte ambulante
Operationen. Die Aufteilung in Krankenhaus und niedergelassene
Facharztpraxis soll durchbrochen werden.
Mobilität: „Mobile“ Konzepte wie eine Tätigkeit an mehreren Orten
oder Zweigpraxen sollen ausgebaut werden. Die zeitlichen Grenzen für
Nebenbeschäftigungen von Vertragsärzten – zum Beispiel in der stationären
Versorgung – werden gelockert.
MVZ: Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten
Voraussetzungen zugelassen werden. Berechtigt zur Gründung sind nur
Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Ausnahmeregelung. MVZ sollen nur als
Personengesellschaften und GmbHs gegründet werden. Mit dem Ausschluss
der Rechtsform Aktiengesellschaft soll verhindert werden, dass aus einer
Kapitalbeteiligung Gewinne gezogen werden.
Regress: Ärzten drohen bisher hohe Regressforderungen, wenn sie zu
viele Arzneimittel verschreiben. Besondere Belastungen aber wie
Langzeitverschreibungen und Praxisbesonderheiten sollen von Anfang besser
berücksichtigt werden und nicht zu Rückzahlungsforderungen führen.
(abendblatt.de/ryb)