17.01.11Arbeitslosengeld
FDP und Lindner suchen Kompromisse bei der Zeitarbeit
Die Regulierung der Zeitarbeit ist ein Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über die Hartz-IV-Reform.
Foto: AFP
FDP-Generalsekretär Christian Lindner.
Berlin.
Die FDP rückt von der Forderung ab, dass Leiharbeiter frühestens nach zwölf Monaten den gleichen Lohn erhalten sollen wie Stammbeschäftigte. Generalsekretär Christian Lindner brachte in Berlin einen Zeitraum von sechs Monaten ins Gespräch, nach dem die gleiche Bezahlung vorgeschrieben werden könnte. "Eher sechs bis zwölf Monate als sechs Wochen", sagte Lindner. Die Regulierung der Zeitarbeit ist ein Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen der schwarz-gelben Koalition mit der Opposition über die Hartz-IV-Reform. Die SPD fordert, dass der Grundsatz gleicher Bezahlung vom ersten Tag an gelten müsse. Sie will damit verhindern, dass
Leiharbeiter ergänzend Hartz IV
beziehen.
Eine Unterarbeitsgruppe aus Vertretern von Union, FDP, SPD, Grünen und Linkspartei wollte Möglichkeiten für einen Kompromiss bei der Zeitarbeit ausloten, der eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erleichtern würde. Der Vermittlungsausschuss und die von ihm eingesetzte große Arbeitsgruppe sollen am Mittwoch tagen.
Mit einer abschließenden Einigung zur Hartz-IV-Reform mit den Schwerpunkten Anhebung des Arbeitslosengeldes II und Bildungspaket für Kinder wurde aber noch nicht gerechnet. Angestrebt wird ein Ergebnis spätestens in der nächsten Woche, um noch die Bundesratssitzung am 11. Februar zu erreichen.
In Teilbereichen zeichneten sich aber Annäherungen ab. So zeigt sich die schwarz-gelbe Koalition bereit, das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder bei den Kommunen anzusiedeln und dafür nicht 1300 neue Stellen bei den Jobcentern zu schaffen. Kaum Bewegung zeigt sich bei der Anhebung des Arbeitslosengeldes II um fünf auf 364 Euro. Die Koalition lehnt eine stärkere Erhöhung bisher ab. Hier deuten sich Annäherungen in Details an: So soll etwa die Übungsleiterpauschale, die Hartz-IV-Bezieher beispielsweise für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein erhalten, nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Zudem wird darüber verhandelt, wie Einmalausgaben für die Anschaffung von "weißen Waren" - dazu zählen Kühlschränke, Waschmaschinen und ähnliches – gesondert erstattet werden können.
Neben dem Grundsatz gleicher Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaften ist zudem geplant, für die Branche im Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung eine Lohnuntergrenze festzulegen. Damit soll verhindert werden, dass nach dem Aufheben der letzten Schranken zum deutschen Arbeitsmarkt für die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten ab Mai 2011 etwa polnische Zeitarbeiter zu Dumpinglöhnen nach Deutschland entsandt werden.
Was das neue Hartz IV bedeutet
Das Kabinett hat die neuen Hartz-IV-Regelsätze beschlossen. Erwachsene sollen ab dem 1. Januar 2011 fünf Euro mehr pro Monat erhalten. Die Kinder-Regelsätze bleiben unverändert. Für Bildung und Freizeit sollen Kinder Sachleistungen erhalten. Das Elterngeld wird gestrichen, Wohnkosten können künftig als Pauschale erstattet werden.
Bei einem Paar mit einem Kind von acht Jahren erhalten die Erwachsenen ab Januar 2011 jeweils fünf Euro mehr, der eine 364 Euro pro Monat, der Partner 328 Euro. Für Kinder werden in drei Altersgruppen eigene Regelsätze festgelegt, die unverändert bleiben: 215 Euro (null bis fünf Jahre), 251 Euro (sechs bis 13 Jahre), 287 Euro (14 bis 17 Jahre).
Das Kind bekommt zusätzlich aus dem Bildungspaket für arme Kinder Gutscheine im Wert von zehn Euro pro Monat für Sport, Musik oder Freizeiten, also 120 Euro im Jahr. Zum 1. August erhält es 70 Euro für Schulsachen, zum zweiten Halbjahr (1. Februar 2012) weitere 30 Euro. Diese Geld bekommt es bisher auch schon, allerdings als Einmalzahlung von 100 Euro zum Schuljahresanfang.
Bietet die Schule ein warmes Mittagessen an, an dem das Kind teilnehmen will, muss die Familie einen Euro selbst bezahlen, den Rest finanziert das Jobcenter. Für Wandertage in der Schule gibt es einen Gutschein von 30 Euro im Jahr. Geld für Klassenfahrten muss, wie bisher, extra beantragt werden. Braucht das Kind Nachhilfe, sollen Kosten übernommen werden, es ist aber unklar, in welcher Höhe. Ein Kindergartenkind bekäme den Zuschuss zum Mittagessen und, bei Bedarf, 30 Euro im Jahr für Ausflüge mit dem Kindergarten.
Bekäme die Familie im Jahr 2011 ein weiteres Kind, stünde sie schlechter da als bisher. Das Elterngeld von 300 Euro im Monat wird ab Januar 2011 ersatzlos gestrichen. Für das Baby bekäme die Familie 215 Euro im Monat.
Je nachdem, wie und wo die Familie wohnt, können sich auch die Leistungen für die Wohnung und Heizung in den nächsten Jahren ändern. Das Gesetz eröffnet Städten und Landkreisen die Möglichkeit, per Satzung Mietobergrenzen zu bestimmen und die Wohnkosten pauschal zu erstatten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Pauschalen die tatsächlichen Wohnkosten der Hartz-IV-Empfänger nicht abdecken. Dann müsste die Familie die Differenz aus dem Regelsatz aufbringen. Fiele die Pauschale höher aus als die Warmmiete der Familie, könnte sie das überschüssige Geld behalten.
Hartz-IV-Empfänger erhalten neben den Regelsatz-Leistungen Ermäßigungen bei Gebühren. Das bleibt unverändert. Zu den Ermäßigungen zählen die Befreiung von den Rundfunkgebühren, verbilligte Eintritte etwa ins Schwimmbad, verbilligte Fahrkarten für den Nahverkehr sowie ein kostenloser Kindergartenplatz.
Wer mehr als 800 Euro im Monat hinzuverdient, kann bis zu 20 Euro mehr als bisher davon behalten. Davon profitieren gut 300.000 der derzeit knapp 1,4 Millionen Hartz-IV-Aufstocker. Demnach gilt künftig: Die ersten 100 hinzuverdienten Euro werden nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Zwischen 100 und 1000 Euro werden 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, darüber bis 1200 Euro sogar 90 Prozent.