Das Kreuz im Klassenraum
Hier finden Sie die wichtigsten Kruzifix-Urteile
Mit der Forderung nach einem Kruzifix-Verbot in Schulen hat die künftige niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) für Wirbel gesorgt. Das Kreuz im Klassenraum hat auch immer wieder die Gerichte beschäftigt. Ein Überblick.
Das Bundesverfassungsgericht verbietet die bayerische Volksschulordnung
Am 16. Mai 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss einen
Teil der Bayerischen Volksschulordnung von 1983 für verfassungswidrig und
nichtig erklärt, nach dem in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern
ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz aufzuhängen war. Der bayerische
Landtag beschloss danach ein Gesetz, das auch nach dem Karlsruher Urteil
Kreuze vorschreibt. Es enthält aber eine Regelung zum Umgang mit
Konfliktfällen. Der Kruzifix-Streit begann 1986, als ein Vater einer
Grundschülerin verlangte, dass sie diesen „männlichen Leichnam“ nicht mehr
sehen müsse. Er zog durch sämtliche Instanzen, bis ihm schließlich das
Bundesverfassungsgericht Recht gab.
Die CDU beharrt auf Kreuzen im öffentlichen RaumSeptember 2007: CDU-Generalsekretär Roland Pofalla sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, dass christliche Symbole wie das Kruzifix ihren Platz im öffentlichen Raum behalten sollten: „Als Partei, die das Christliche im Namen trägt, wollen wir, dass das Bekenntnis zum Christentum im öffentlichen Raum erhalten bleibt.“ Zum öffentlichen Raum gehörten sowohl Schulen als auch Gerichte oder Behörden. Pofalla sagte aber auch, dass die CDU eine steigende Zahl von Mitgliedern habe, die keiner der beiden großen Konfessionen in Deutschland angehören. „Meine Partei ist offen für jeden, der die Würde und die Freiheit aller Menschen anerkennt. Das ist die verbindende Klammer.“
Bayerns Grüne preschen vor – und rudern zurück
Juni 2008: Die bayerischen Grünen beschließen auf einem Parteitag, dass
Symbole wie Kreuz, Kopftuch oder Nonnentracht aus bayerischen Schulen zu
verbannen sind. „Wir erkennen darin einen Verstoß gegen die grundgesetzlich
garantierte Religionsfreiheit“, schrieben der evangelische Landesbischof
Johannes Friedrich und die Synodalpräsidentin Dorothea Deneke-Stoll an die
Grünen. Die Forderung müsse unverzüglich korrigiert werden. Vier Monate
später ruderte die Parteispitze zurück: Grünen-Landeschef Sepp Daxenberger
sagte, die Parteispitze könne den Beschluss nicht einfach stehen lassen. Das
hätten gerade junge Grünen-Mitgliedern gesagt, bei den es einen „Aufschrei“
gegeben habe.
Ein schwäbischer Lehrer scheitert vor Gericht – die Kreuze würden ihn
seelisch belasten
August 2008: Ein Lehrer scheiterte in Schwaben mit einer Klage gegen
Kruzifixe in Klassenräumen. Der Mann, der seit sechs Jahren an der
Volksschule Westheim in Neusäß unterrichtet, erlitt vor dem
Verwaltungsgericht Augsburg eine Niederlage. Er konnte nicht nachweisen,
dass er durch das Kreuz eine so schwerwiegende seelische Belastung erleidet,
dass diese eine Ausnahme zu seinen Gunsten rechtfertige. Das Gericht verwies
auf den gesetzlich festgelegten Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes. Im
Grundgesetz sei nicht nur die Glaubensfreiheit verankert, sondern auch die
besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht des Beamten, hieß es zur
Begründung. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: „Ich bin froh,
dass sich damit die bisherige Rechtsprechung weiter fortsetzt.“ Das Kreuz
stehe für die hiesigen christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte.
„Persönliche Geschmäcker eines Lehrers müssen sich dem unterordnen.“
Ein italienisches Gericht urteilt: Kreuz ab!
November 2008: Erstmals ordnete ein
italienisches Verwaltungsgericht an, dass Kruzifixe aus einer öffentlichen
Schule verschwinden müssen. Der Leitung der Schule Macías Picavea wurde
auferlegt, die seit 1930 hängenden Kreuze von den Wänden zu nehmen. Zur
Begründung führte der Richter an, dass ein Kruzifix an der Wand zwar weder
mit Religionskunde noch mit Bekehrungseifer gleichzusetzen sei. Es verletze
aber die Grundrechte der Gleichheit und Gewissensfreiheit. Ein Christenkreuz
in einem staatlichen Bildungszentrum könne unter Minderjährigen „den
Eindruck hervorrufen, dass der Staat der Konfession näher ist, mit der die
Symbole in Verbindung stehen“. Es dürfe „keinerlei Konfusion zwischen den
religiösen und den staatlichen Zielen“ geben, hieß es unter Verweis auf die
Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällt ein Grundsatzurteil:
Ein Kreuz im Klassenzimmer verletzt die Religionsfreiheit
November 2009: Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat in einem
Urteil klargestellt, dass ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer
staatlichen italienischen Schule die Religionsfreiheit der Schüler verletze.
Mit seiner Entscheidung gab das europäische Gericht der Beschwerde einer
Mutter zweier Kinder statt, die zuvor vor dem italienischen
Verfassungsgericht gescheitert war. Die Regierung in Rom wurde zur Zahlung
einer Entschädigung von 5000 Euro verurteilt. Das Gericht forderte
allerdings nicht die Entfernung sämtlicher Kruzifixe. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
Vatikansprecher Federico Lombardi erklärte daraufhin, das Kruzifix sei ein elementares Zeichen für die Bedeutung der religiösen Werte in der italienischen Geschichte und Kultur. Er sprach dem Gerichtshof in Straßburg das Recht ab, sich in dieser Form in ureigenste italienische Angelegenheiten einzumischen. Anscheinend wolle das Gericht die Rolle, die das Christentum in der Identität Europas spiele, außer Acht lassen.
Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle sah für Bayern keine Konsequenzen: „In Bayern bleiben die Kruzifixe als überkonfessionelles Symbol für unser Wertesystem weiterhin hängen. Fühlt sich dadurch im Einzelfall jemand gestört, wird das untersucht und berücksichtigt. Das Kruzifix wird dann gegebenenfalls entfernt.“ In fünf Jahren sei dies weniger als 15-mal vorgekommen.




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