Feierstunde im Bundestag
Vor 20 Jahren: Die erste und einzige freie Volkskammerwahl
Nach der friedlichen Revolution von 1989 wählte die DDR im März 1990 ein Parlament - das nach der Wiedervereinigung überflüssig wurde.
Der letzte DDR-Regierungschef, Lothar de Maiziere, spricht zur Feierstunde im Bundestag.
Foto: dpa
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag mit einer Feierstunde an die erste freie und zugleich letzte Volkskammerwahl in der DDR vor 20 Jahren erinnert. In seiner Gedenkrede drückte der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière (CDU) seine Sorge darüber aus, dass viele Bürger ihre Freiheit und ihr Recht auf Teilnahme geringschätzten. Demokratie gewinne ihre Authentizität und ihre Kraft aber allein in der Haltung der Bürger. „Ich werde, solange ich lebe, zu jeder freien Wahl gehen“, betonte de Maizière.
Ein politisches System könne als Demokratie qualifiziert werden, wenn ein frei gewähltes Parlament existiere, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Allzu oft werde auch heute ohne demokratische Legitimation regiert. Die erste freie Volkskammerwahl fand am 18. März 1990 statt.
Lammert würdigte die Abgeordneten der letzten DDR-Volkskammer, von denen zahlreiche an der Gedenkfeier im Bundestag teilnahmen, darunter auch die damalige Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl. Die Abgeordneten hätten die Aufgabe gehabt, sich selbst überflüssig zu machen, um „ein vier Jahrzehnte währendes Versprechen einzulösen: die Verbindung von Einigkeit und Recht und Freiheit“, sagte Lammert.
De Maizière erinnerte an die Aktivitäten der Bürgerrechtler, die der friedlichen Revolution von 1989 vorausgingen. Vieles habe im Schutzraum der Kirchen stattgefunden. „Die Kirche war der einzige Ort, an dem es Meinungsvielfalt und Dialog gab“, sagte de Maizière, der auch Vizepräses der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR war. Es sei daher nicht erstaunlich gewesen, dass der Beruf des evangelischen Pastors in der letzten Volkskammer überproportional vertreten gewesen sei.
Aus der ersten freien Volkskammerwahl ging das Wahlbündnis „Allianz für Deutschland“ als Sieger hervor. Es bestand aus der ehemaligen Blockpartei CDU, der neu gegründeten Deutschen Sozialen Union (DSU) und dem Demokratischen Aufbruch (DA). Die neu gegründete Sozialdemokratische Partei in der DDR, die noch unmittelbar zuvor als klare Favoritin gegolten hatte, kam unerwartet nur auf knapp 22 Prozent der Stimmen. Insgesamt gehörten dem letzten Parlament der DDR 409 Abgeordnete an.
Die zehnte Volkskammer konstituierte sich am 5. April 1990 im „Palast der Republik“ und wählte Sabine Bergmann-Pohl (CDU) zu ihrer Präsidentin. Sie kam zu 38 Sitzungen zusammen. In nur sechs Monaten bis zur deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 verabschiedete sie 164 Gesetze und fasste 93 Beschlüsse, darunter in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 mit 294 Ja-Stimmen bei 62 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen den Beitritt der DDR zum „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Neun Volkskammer-Mitglieder gehören heute dem Bundestag an: Michael Luther, Katharina Landgraf und Maria Michalk (alle CDU), Rolf Schwanitz, Wolfgang Thierse und Hans-Joachim Hacker (alle SPD) sowie Roland Claus, Dagmar Enkelmann und Gregor Gysi (alle Linke).




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