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Politik

Bundesverassungsgericht

Flughafen-Anwohner können auf größere Entschädigung hoffen

Die Verfassungsrichter entschieden: Bei der Ermittlung des Hauswerts müssen Belastungen für Anwohner stärker berücksichtigt werden.

Ein Flugzeug ist in Berlin-Schönefeld im Landeanflug, während im Vordergrund gebaut wird. Hausbesitzer können jetzt beim Ausbau von Flughäfen auf eine größere Entschädigung hoffen.
Foto: dpa

Karlsruhe. Lärmgeplagte Hausbesitzer können beim Ausbau von Flughäfen künftig auf mehr Entschädigung hoffen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Donnerstag einem Ehepaar aus der Einflugschneise des Flughafens Berlin-Schönefeld recht, das sich über eine zu niedrige Entschädigung beschwert hatte. Es hob damit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf. Das Eigenheim der Familie liegt im Zentrum der Einflugschneise der neuen Startbahn Süd des Flughafens Berlin-Schönefeld, der derzeit ausgebaut wird. Bereits im Planfeststellungsverfahren wurde festgestellt, dass das Gebäude sowohl am Tag als auch bei Nacht so hohen Fluglärmwerten ausgesetzt sein wird, dass eine Nutzung als Privatwohnung ausgeschlossen ist. Deshalb wurde den Eigentümern ein Anspruch auf Übernahme des Grundstücks durch den Flughafenbetreiber eingeräumt. Dafür sollte eine Entschädigung zum Verkehrswert erfolgen.

Der Streit ging nun darum, welcher Stichtag für die Verkehrswertermittlung zugrunde zu legen ist: Denn bereits zu dem Zeitpunkt, als die Planung des Flughafenausbaus bekanntwurde, verlor das Grundstück an Wert. Nach Angeben der Familie erlitt das Grundstück einen Wertverlust von 50 bis 60 Prozent. Die Eigentümer wollten deshalb den Stichtag vor der Planung des Flughafenausbaus durchsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht ging dagegen 2008 von dem niedrigeren Verkehrswert aus, den das Eigenheim hatte, als das Ehepaar die Übernahme durch den Flughafenbetreiber beantragte.

Dieses Urteil wurde aufgehoben. Unter Vorsitz des scheidenden Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier stellte eine Kammer einstimmig fest, dass die bisherige Entschädigungssumme das Eigentumsrecht unverhältnismäßig einschränke. Zwar seien Flughafenanwohner nicht vor jedem Wertverlust geschützt, die eine Erweiterung für ihr Grundstück mit sich bringe. Aber das Grundstück sei hier Grundlage der privaten Lebensführung: Aufgrund der Unzumutbarkeit der Lärmbelästigung bleibe der Familie nichts anderes übrig, als ihr Eigenheim aufzugeben und sich eine Ersatzwohnung zu beschaffen. Deshalb fordere die Eigentumsgarantie in solchen Fällen eine Entschädigung, die eine „eigenverantwortliche Lebensgestaltung“ ermögliche.

Der Flughafen Berlin Brandenburg International wird derzeit zum Großflughafen für die Hauptstadt ausgebaut. Im Frühjahr 2011 soll der Probebetrieb anlaufen, im Herbst soll der bislang wichtigste Berliner Flughafen Tegel geschlossen werden. Die Flughafen-Gesellschaft geht von 25 bis 27 Millionen Passagieren im Jahr aus. Der Ausbau für 40 bis 45 Millionen Passagiere ist möglich. Der Verkehr soll über zwei parallele Pisten abgewickelt werden.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2736/08)

Flughafen-anwohner können hoffen
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