Beschneidung von Frauen
Bundesrat fordert härtere Strafen für Genitalverstümmelung
In Deutschland leben etwa 20.000 beschnittene Mädchen und Frauen. Der Bundesrat fordert, die Genitalverstümmelung künftig härter zu bestrafen.
Das ehemalige Supermodel Waris Dirie steht vor einem Plakat der Kampagne "Stop FGM Now!" (Stoppt Genitalverstümmelung jetzt!). Der Kampf gegen Genitalverstümmelung war heute auch ein Thema im Bundesrat.
Foto: dpa/DPA
Berlin. Weltweit leben mehr als 150 Millionen Mädchen und Frauen, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Jedes Jahr kommen nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks UNICEF etwa drei Millionen dazu. Das sind 8000 Opfer jeden Tag, die vor allem in muslimischen Ländern West- und Nordostafrikas häufig mit schmutzigen Messern oder Rasierklingen misshandelt werden. Viele leiden ihr Leben lang an körperlichen und seelischen Problemen. Der Eingriff selbst verursacht große Schmerzen, Schockzustände und starke Blutungen. Immer wieder sterben Mädchen an den Folgen. Auch in Deutschland leben etwa 20.000 betroffene Mädchen und Frauen aus Einwandererfamilien.
Genitalverstümmelung soll nach dem Willen des Bundesrats in Deutschland künftig härter bestraft werden. Die Ländervertretung unterstützte in ihrer Sitzung mehrheitlich einen Vorstoß von Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, die Genitalverstümmelung als Strafstand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Nach dem Votum muss sich nun der Bundestag mit der Initiative befassen.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), der als einziger Redner zu dem Thema das Wort ergriff, sprach von einer besonders schwerwiegenden Misshandlung. Derzeit trage das Strafrecht der Schwere der Tat nicht ausreichend Rechnung. Bislang wird Genitalverstümmelung nach Hahns Angaben in den meisten Fällen als gefährliche Körperverletzung geahndet, bei der Haftstrafen von etwa sechs Monaten drohen. Der von den Länder vorgebrachte Gesetzentwurf sieht künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Zudem solle durch das Gesetz der „möglichen Fehlvorstellung“ ein Ende bereitet werden, „dass Eltern in eine solche Verstümmelung ihrer Töchter wirksam einwilligen können“. Der Initiative zufolge sollen künftig auch Genitalverstümmelungen bestraft werden können, die während eines Auslandsaufenthalts an Frauen begangen werden, die in Deutschland wohnen.
Hahn sagte im Bundesrat, die Genitalverstümmelung sei eine besonders schwerwiegende Misshandlung von Frauen und Mädchen. „Die Opfer leiden ihr Leben lang unter den körperlichen und seelischen Folgen dieser Tat.“ Mit der zunehmenden Einwanderung müsse sich auch Deutschland zunehmend mit dem Problem befassen.
Der Bundesrat beschloss zudem erneut das Einbringen einer Gesetzesinitiative in den Bundestag zur Bekämpfung der Zwangsheirat. Demnach soll die Zwangsheirat künftig als eigener Straftatbestand betrachtet werden. Nordrhein-Westfalens Integrations- und Frauenminister Armin Laschet (CDU) warf der ehemaligen Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, eine Regelung jahrelang blockiert zu haben. Der scheidende Bundestag hatte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr über die Initiative entscheiden können.





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