15.10.12

Religiöse Beschneidung

Kinderärzte-Verband kritisiert Beschneidungs-Beschluss

Der Gesetzentwurf sei "katastrophal". Die Betroffenen sollten selbst entscheiden, wenn sie alt genug sind, lautet sein Vorschlag.

Foto: DPA
Die Beschneidung kleiner Jungen wird in Deutschland gesetzlich neu geregelt und soll damit bei Einhaltung bestimmter Maßgaben straffrei bleiben (Symbolfoto)
Die Beschneidung kleiner Jungen wurde in Deutschland gesetzlich neu geregelt und soll damit bei Einhaltung bestimmter Maßgaben straffrei bleiben (Symbolfoto)

Bad Orb. Die deutschen Kinderärzte haben die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen kritisiert. "Beim vorliegenden Gesetzentwurf werden Grundrechte von Kindern missachtet, das ist katastrophal", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Montag bei einer Tagung in Bad Orb. Es mache den Verband sehr betroffen, dass das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit in Deutschland nur drittrangig sei und das Elternrecht und die Religionsfreiheit vorrangig seien.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Gesetzespläne auf den Weg gebracht, wonach der Eingriff in Deutschland erlaubt bleiben soll. Voraussetzung ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind wenn nötig eine Betäubung bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über gesundheitliche Risiken aufklären lassen. Zudem darf das Kindeswohl nicht gefährdet sein. Die Kritik an den Plänen reißt aber nicht ab.

Hartmann kündigte an, man werde sich dafür einsetzen, dass der Entwurf im Bundestag keine Mehrheit findet. "Es ist für uns Kinder- und Jugendärzte unbegreiflich, dass man mit solch religiös motivierten Eingriffen nicht abwarten kann, bis ein Kind in einem Alter ist, in dem es selbst entscheiden kann, ob es dieses Ritual an seinem Körper vornehmen lassen möchte oder nicht." In Deutschland sind Jugendliche mit 14 Jahren religionsmündig. Hartmann sagte, er sehe an vielen Stellen, dass der Entwurf kritisch hinterfragt werde.

Hartmann warnte ferner davor, dass immer mehr Praxen keine Nachfolger mehr fänden. Vor allem viele Ärztinnen – in der Kinder- und Jugendmedizin inzwischen 80 Prozent – lehnten eine eigene Praxis ab und wollten lieber im Angestelltenverhältnis und in Teilzeit arbeiten, um Familie und Beruf besser in Einklang bringen zu können.

Der Berufsverband forderte außerdem, die Vorbeugemaßnahmen gegen Krankheiten auszubauen. Die Gesetze müssten eine Vorsorgestrategie von der Geburt bis zur Volljährigkeit ermöglichen. Zudem müsse der Staat ein überzeugendes Impfkonzept vorlegen. "Es gibt keine nationale Strategie", bemängelte Hartmann. Die Verbindlichkeit der Vorsorgen sollten in allen Bundesländern vereinheitlicht werden, damit alle Kinder und Jugendliche erfasst würden.

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