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Nachrichten des Tages

VW-Betriebsrat blitzt im Streit um Porsche-Holding ab

Im Streit um die Mitbestimmung in der neuen Porsche Holding hat der Betriebsrat von Volkswagen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Nach dem Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart kann die Porsche Automobil Holding SE in das Handelsregister eingetragen werden.

Die zuständige Außenstelle Ludwigsburg des Gerichts wies am Mittwoch den Antrag des VW-Betriebsrats auf eine Einstweilige Verfügung gegen die Eintragung zurück.

Unter dem Dach der als Europa-AG geplanten Holding will Porsche seine eigene Autoproduktion wie auch die 31 Prozent an Volkswagen führen. Porsche ist größter VW-Aktionär. Auslöser des Streits mit den Arbeitnehmervertretern von VW ist, dass die VW-Beschäftigten ihre Mitbestimmungsrechte eingeschränkt sehen. Sie kritisieren außerdem, an den Beratungen zur Porsche Holding nicht beteiligt worden zu sein. Eine Europa-AG (SE) kann die Struktur der Unternehmensführung und die Mitbestimmungsregeln weitgehend frei wählen.

Das Arbeitsgericht können dem Registergericht nicht in einem einstweiligen Rechtschutz-Verfahren vorgreifen, sagte Richter Roland Kammerer. Das Registergericht müsse selbstständig prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt seien. Der Anwalt des VW-Betriebsrates kündigte Beschwerde an. "Wir werden jetzt das Hauptsache-Verfahren einleiten", sagte er. Damit lässt sich die Eintragung der Porsche Holding SE voraussichtlich nicht mehr verhindern, sondern nur nachträglich juristisch angreifen.

Nach Porsche-Angaben soll die Holding am 13. November beim Registergericht besiegelt werden. "Wir sind zufrieden. Wir sind sicher, dass die Mitbestimmungsvereinbarung langfristig Bestand haben wird", sagte Porsche-Finanzchef Holger Härter nach der Gerichtsentscheidung.

VW-Betriebsrat sieht sich im Recht

Bereits am Vortag hatte der Europäische Gerichtshof mit dem Fall des VW-Gesetzes die Weichen gestellt, dass Porsche die Mehrheit an VW übernehmen kann. Künftig sind die Stimmrechte eines Aktionärs nicht mehr beschränkt. Es gilt als sicher, dass Porsche nun bald bei VW auf über 50 Prozent aufstockt. Wichtige strategische Entscheidungen für den größten europäischen Autobauer würden dann in der neuen Porsche Holding fallen.

VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sieht sich trotz der Niederlage vor Gericht im Recht. Für ihn sei deutlich geworden, dass auch das Arbeitsgericht die Bedenken der VW-Beschäftigten teile, auch wenn es dem Registergericht nicht vorgreifen wolle. "Man kann Unternehmen nicht gegen die Belegschaft übernehmen", sagte er. Bei VW genießen die Arbeitnehmer-Vertreter sehr weitgehende Mitbestimmungsrechte.

Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück appellierte an die VW-Beschäftigten: "Wir sollten jetzt schnell zusammenarbeiten", sagte Hück in Richtung Osterloh. "Wir haben eine Vereinbarung getroffen, die auf dem Rechtsstaat basiert." Das habe aus seiner Sicht das Gericht bestätigt. In dem kleinen Gerichtssaal hatten sich die beiden Kontrahenten Hück und Osterloh zunächst keines Blickes gewürdigt und sich nur zögerlich die Hände gereicht.

Der bei VW-Mitarbeitern und beim IG-Metall-Bundesvorstand wegen der Vereinbarung in die Kritik geratene Hück bekräftigte vor und in der Gerichtsverhandlung: "Ich habe ein reines Gewissen." Mehr Mitsprache als in der Europa-AG vorgesehen stehe VW nicht zu. Osterloh wollte dagegen die Wiederaufnahme der bereits abgeschlossenen Gespräche über die Mitbestimmung in der Holding.rtr

 

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