Bürgerschaft beschließt Wahlrechts-Änderung
Das Hamburger Parlament hat in namentlicher Abstimmung das erst zwei Jahre alte Wahlrecht, das per Volksentscheid beschlossen wurde, mit der CDU-Mehrheit kassiert. Für den Antrag der CDU stimmten 62 Abgeordnete, dagegen waren 59. Bevor dieser Beschluss neues Wahlrecht wird, ist eine zweite Lesung nötig.
HAMBURG. Unter den Protesten der Opposition hat die Regierungsfraktion der Hamburger CDU mit ihrer absoluten Mehrheit einer Änderung des erst vor zwei Jahren eingeführten neuen Wahlrechts zugestimmt. In der ersten Lesung votierten 62 von insgesamt 121 Abgeordneten für die Gesetzesänderung. Einer der 63 CDU-Abgeordneten lehnte die Änderungen ab. Das neue Wahlrecht war 2004 per Volksentscheid eingeführt worden und sollte erstmals bei der Bürgeschaftswahl 2008 erprobt werden. Mit den Änderungen will die CDU die Kontrolle der Parteien über die Zusammensetzung der Landeslisten erhalten. Bevor dieser Beschluss neues Wahlrecht wird, ist eine zweite Lesung notwendig.
Bereits vor der eigentlichen Debatte hat die von der CDU geplante Änderung des erst zwei Jahre alten Wahlrechts für Missstimmung gesorgt. Die von den Grünen beantragte Absetzung des entsprechenden Punkts der Tagesordnung, nach der Geschäftsordnung zulässig, wurde von der CDU- Mehrheit abgeschmettert. GAL-Abgeordneter Christian Maaß hatte zuvor den Antrag mit verfassungsrechtlichen Bedenken und auch den "Regeln der Geschäftsordnung" begründet. Sein Kollege Willfried Maier warf der CDU vor, sie wolle "der Stadt ein Wahlrecht aufzwingen, dass die Mehrheit der Bürger gar nicht will".
Klaus-Peter Hesse (CDU) entgegnete, die Opposition nutze "alle Tricks der Geschäftsordnung", um die Abstimmung zu unterlaufen. Er wies auf den engen Zeitrahmen hin, da die Novelle des Wahlrechts bis spätestens 17. November veröffentlicht sein müsse, um für die nächste Bürgerschaftswahl Anfang 2008 gültig zu sein.
Die geplanten Änderungen
Hamburg hat im Juni 2004 per Volksentscheid ein neues Wahlrecht erhalten, nach dem erstmals 2008 die neue Bürgerschaft gewählt werden soll. Demnach erhält jeder Wähler zehn Stimmen, von denen er jeweils die Hälfte an Parteien oder Direktkandidaten vergeben kann. Diese Stimmen kann er entweder an eine Partei oder einen Kandidaten geben (Kumulieren) oder auch an verschiedene Parteien oder Bewerber aufteilen (Panaschieren). Nach den Vorstellungen der Initiatoren dieses Wahlrechts sollten damit auch Außenseiter Chancen erhalten, sollten langjährige Strukturen der Parteien aufgebrochen werden.
Die von der CDU geplanten Änderungen sehen vor, dass die Wähler bei der Entscheidung über Kandidaten der Parteien-Landeslisten nur eine Stimme haben. Damit sollen die Parteien die Kontrolle über ihre Landeslisten behalten, um den Einzug bestimmter Spezialisten diverser Fachgebiete in die Bürgerschaft zu erleichtern. Auch die Begrenzung auf 60 Listenkandidaten soll aufgehoben werden. Eine kleine Änderung des Wahlrechts soll zudem in den Wahlkreislisten eine eventuelle Änderung der Reihenfolge der Kandidaten erschweren. Dies würde Außenseitern den Einzug in die Bürgerschaft erschweren.
Bei den Wahlen auf Bezirksebene wird nach dem Willen der CDU wieder die Fünf-Prozent-Hürde eingeführt.



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