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Zwangseinsatz von Brechmitteln abgeschafft

Mutmaßlichen Dealer müssen in Hamburg künftig keine Brechmittel mehr schlucken. Entweder nehmen Beschuldigte freiwillig das Brechmittel oder sie werden verhaftet und auf einer so genannten gläsernen Toilette warten Beamte auf das natürliche Ausscheiden der vermuteten Drogen.

HAMBURG. Hamburg verzichtet künftig endgültig auf den zwangsweisen Einsatz von Brechmitteln bei mutmaßlichen Dealern. Das teilte die Justizbehörde mit. Auslöser ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Straßburger Richter hatten Deutschland am 11. Juli wegen der Brechmittel-Zwangsvergabe bei einem Drogenkurier verurteilt, da der Einsatz in diesem Fall ein Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung sei.

Die Hamburger Justiz hatte die Brechmittel-Zwangsvergabe daraufhin bereits ausgesetzt. Behördensprecher Carsten Grote sagte, die abschließende juristische Analyse der Entscheidung hat ergeben, dass die Straßburger Richter das Warten auf ein natürliches Ausscheiden der Beweismittel als milderes Mittel gegenüber der Zwangsvergabe von Brechmitteln ansehen. Die freiwillige Vergabe von Brechmitteln bleibe aber weiter zulässig.

Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) meinte: "Wer Drogen schluckt, der gefährdet seine eigene Gesundheit." Es sei besser, freiwillig ein medizinisch unbedenkliches Brechmittel zu nehmen, als Drogen über Tage im Körper zu behalten. Künftig nehmen Beschuldigte in Hamburg entweder freiwillig das Brechmittel oder sie werden verhaftet und auf einer so genannten gläsernen Toilette warten Beamte auf das natürliche Ausscheiden der vermuteten Drogen. Lüdemann betonte: "Wir setzen weiter auf "Null Toleranz" gegenüber Drogendealern." Es werde lediglich ein anderes Mittel angewendet, um "die notwendigen Beweise für die Strafverfolgung zu sichern".

In Hamburg war kurz nach der Einführung von zwangsweisen Brachmitteleinsätzen im Jahr 2001 ein 19-Jähriger gestorben, der zuvor bei seiner Festnahme Drogen geschluckt hatte. Der Vater des mutmaßlichen Dealers hatte in der vergangenen Woche unter Berufung auf das Straßburger Urteil eine Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert. Wie die Anwältin des Mannes mitteilte, verlangt er zudem ein Ermittlungsverfahren gegen die damals verantwortliche Rechtsmedizinerin. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Vorermittlungsverfahren festgestellt, die Mediziner und Beamten, die dem jungen Mann das Brechmittel verabreicht hatten, waren nicht Schuld an dessen späterem Tod. Eine Obduktion hatte ergeben, dass der Kreislaufzusammenbruch des 19-Jährigen und sein Tod auf eine schwere Herzerkrankung zurückzuführen waren.abendblatt.de

 

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