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Kusch verärgert Parteifreunde

Jugendstrafrecht: Unmut über Hamburgs CDU-Justizsenator wächst.

HAMBURG. Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) hat mit seinem Vorstoß zur Abschaffung des Jugendstrafrechts jetzt auch die eigene Partei gegen sich aufgebracht. Verärgert über Kuschs erneuten Alleingang zeigten sich auch Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und andere Senatsmitglieder, hieß es aus dem Rathaus. Der Chef der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Bernd Reinert, distanzierte sich deutlich von seinem Justizsenator.

Kuschs öffentliche Ausführungen zum Strafvollzugsgesetz und zum Jugendstrafrecht hätten zuvor innerparteilich abgestimmt werden müssen, weil es sich um politische Themen handle, betonte Reinert. Der CDU-Politiker hätte sich für seine Position erst in Partei und Fraktion um Mehrheiten bemühen müssen, "wie jedes andere Senatsmitglied auch", sagte Reinert. Wenn er diese Mehrheit nicht bekomme, solle er nicht versuchen, "ein Thema in der Öffentlichkeit weiter zu forcieren oder gar eine Senatsbefassung anzustreben". So wie Kusch von ihm betriebene Ideen und konkrete Vorhaben angehe, könne man keine Mehrheiten gewinnen, mahnte der CDU-Fraktionschef.

Kusch äußere sich immer wieder zu Themen, von denen er offensichtlich nichts verstehe, meinte Hamburgs SPD-Landesvorsitzender Mathias Petersen. "Verzweifelt" versuche der Senator sich Gehör zu verschaffen, wie schon bei der Diskussion um die Sterbehilfe. Derartige Profilierungsversuche zeigten, daß der Senator "seines Amtes nicht würdig ist", meinte Petersen. Es sei höchste Zeit, daß Kusch "seinen Hut nimmt", meinte auch SPD- Rechtsexperte Rolf-Dieter Klooß. Der Senator blamiere Senat und CDU-Fraktion mit seinen Alleingängen und demonstriere, "daß er beiden auf der Nase herumtanzen kann".

"Kusch ist ein unberechenbarer Kamikaze-Politiker, der sich sogar in seiner eigenen Fraktion ins Abseits stellt", urteilte DGB-Chef Erhard Pumm. Mit "seiner law-and-order-Politik" gehe der Senator den falschen Weg. Auch die FDP in Hamburg kritisierte Kusch. Eine Vereinheitlichung des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts sei falsch. Der Entwicklungsgedanke des Jugendstrafrechts dürfe nicht über Bord geworfen werden.

 

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