Verweise für 1818 Beamte
Bildungsminister reduziert Strafe für Lehrer
Bemerkenswert ist, dass sich mit FDP-Bildungsminister Kluge ausgerechnet ein "Freidemokrat" in besonders hartnäckiger Weise damit profiliert, den verbeamteten Lehrern ein Freiheitsrecht zu verweigern, nämlich das Recht für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. Zwar haben bundesdeutsche Verwaltungsgerichte (vor allem der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts) in älteren Entscheidungen Beamten generell ein Streikrecht abgesprochen. Einige Verwaltungsgerichte folgen dieser Uraltrechtsprechung aber nicht mehr. So hat das Verwaltungsgericht Kassel den Streik von beamteten Lehrern für bessere Arbeitsbedingungen ausdrücklich für zulässig erklärt (VG Kassel v. 27.7.2011 - 28 K 574/10.KS.D und 1208/10.KS.D). Das Gericht berief sich dabei auf Artikel 11 der Menschenrechtskonvention (EMRK) und die dazu ergangene jüngere Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das von Artikel 11 EMRK geschützte Streikrecht könne nur für Beamte eingeschränkt werden, die im Kernbereich hoheitlicher Staatsaufgaben tätig sind (Streitkräfte, Polizei, Staatsverwaltung). Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen der Streikteilnahme einer verbeamteten Lehrerin mit Blick auf Artikel 11 EMRK für unzulässig erklärt (VG Düsseldorf v. 15.12.2010 - 31 K 3904/10.O). In derartigen Fällen sei das Disziplinarverfahren einzustellen, da nur so der EMRK Rechnung getragen werden könne. Offenbar sind dem "Bildungs-"minister Kluge diese Zusammenhänge unbekannt. Den betroffenen Lehrern ist jedenfalls zu raten, gegen die Disziplinarmaßnahme zu klagen.
Christian Schoof
Selten einen Artikel gelesen, der vom ersten bis zum letzten Buchstaben den Nagel so auf den Kopf trifft! Als beamteter Lehrer, der am 3. Juni 2010 aus guten Gründen mit gestreikt hat und (einigen gegenteiligen Gerichtsurteilen zum Trotz) abgestraft worden ist, meine ich: Schon der materielle Aufwand, den Herr Klug treibt, um viele seiner besten Leute vor den Kopf zu stoßen, ist tatsächlich absurd. Viel schlimmer aber ist, dass er "die Lehrer, die mit Feuer dabei sind, die weiterkommen wollen, die sich engagieren und leistungsbereit sind" - zu denen ich mich auch zähl(t)e - mit dieser offensichtlich unüberlegten und nicht bis zu Ende durchdachten Aktion in Resignation und Frust treibt. Ist es das Wert, Herr Minister??
Friedhelm Vetter
Auch wenn einem manchmal die Richtung nicht passen mag: Der Beamte hat kein Streikrecht, und der Lehrerbeamte ist nicht befugt, Unterrichtsstunden nach Belieben ausfallen zu lassen. Wer sich das dennoch herausnimmt, verletzt seine Dienstpflichten, begeht möglicherweise ein Dienstvergehen – da kann man die Sache drehen und wenden, wie man will. Dienstvergehen aufzudecken und zu verfolgen, ist nun mal Aufgabe der Disziplinarvorgesetzten. Und so scheint mir der schleswig-holsteinische Bildungsminister im Falle des Lehrerstreiks keineswegs nach Gefühl und Wellenschlag, sondern nach den Pflichten des Amtes zu handeln.
Roderich Müller-Grundmann
Beamte haben einen Eid geleistet und genießen damit Sonderrechte : Sie erhalten besonderen Schutz durch Alimentation, Beihilfe, Pension und Kündigungsschutz. Sie sind aber gleichzeitig Verpflichtungen eingegangen: Gesetztestreue, Dienst- und Gehorsamspflicht (Weisungsbindung), Informationspflicht (z.B. Weiterbildung) und Einschränkung einzelner Bürgerrechte (z.B. Streikrecht). Dieser Status steht besonders für Lehrer seit einiger Zeit in der Kritik. Das ändert aber nichts daran, dass diejenigen, die sich bewusst für den Beamtenstaus mit seinen Vorteilen entschieden haben, nicht nur die Privilegien genießen, sondern auch die Verpflichten erfüllen müssen. Diejenigen, die sich darüber hinwegsetzen gefährden für alle anderen Beamten die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.
Uwe-Carsten Edeler
1.) Anlaß
Im o.g. Artikel sind zu lesen
- die Aussage des GEW-Vorsitzenden im Kreis Herzogtum Lauenburg : "Einfache Lehrer sollten ebenso wie andere Arbeitnehmer streiken dürfen" und
- der Text "Ob verbeamtete Lehrer nun streiken dürfen oder nicht, wäre dann allerdings immer noch nicht zweifelsfrei klar."
2.) Meine Meinung
Das Beamtenverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis mit besonderen Rechten und Pflichten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Im Vergleich zu gleichartigen Tätigkeiten im privaten Bereich stehen den Vorteilen eines Beamten
- z.B. Sicherheit des Arbeitsplatzes, relativ gute Alterssicherung im Vergleich zur gesetzlichen Rente
- Nachteile eines Beamten gegenüber
- z.B. relativ geringer Verdienst während der Dienstzeit, stärkere Weisungsbefugnis des Arbeitgebers zu Art und Ort der Arbeit, Streikverbot -.
Ein Streikrecht für Beamte ist für mich Rosinenpickerei: Man will sich aus den jeweiligen Arbeitsverhältnissen das Gute raussuchen, aber deren Nachteile vermeiden. Das ist unzulässig! Streiklustigen Beamten steht es frei, das Beamtenverhältnis zu beenden und Angestellter zu werden. Dann können sie streiken. Dass ein EU-Gericht einem nicht im hoheitlichen Dienst stehenden Teil von Beamten Streikrecht zugesprochen hat, halte ich für falsch, weil es zur o.g. Rosinenpickerei führt. Entscheidend sollte der Zusammenhang von Vor- und Nachteilen der Arbeitsverhältnisse sein.
Klaus-Peter Koppelmann









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