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Leserbriefe

Sorgerechts-Urteil

Europas Richter stärken Rechte deutscher Väter

So sehr es zu begrüßen ist, dass der Sorgerechtsanspruch lediger Väter gestärkt wird, hat Leutheusser-Schnarrenberger Recht mit ihrer Zurückhaltung gegenüber einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht. Zu viele Eltern, meistens flüchtige Väter, haben vorwiegend ihr eigenes Wohl im Auge. Hingegen wäre die Durchsetzung der Verantwortlichkeit, für sein Kind zu sorgen, zu stärken.

Irene Köster, per E-Mail

Das sie die Mutter "ihrer" Kinder nicht heiraten wollten, zeigt ja schon, dass sie es ablehnen gesetzliche Pflichten und Verantwortung zu übernehmen. Ungeniert schreien diese Drückeberger aber nach Rechten an einem Kind bei dem sie lediglich mit einem Samenerguss beteiligt waren.(Seit wann können sie sich da sicher sein?) Wenn Männer die Tür einer Frau eintreten, kommen sie nicht zum Windelwechseln. Wer schützt die Mutter vor der Gewalt und Willkür des Mannes? Möglich ist dann auch so ein Szenario: der Vergewaltiger steht vor der Tür mit stattlicher Rückendeckung mit der Drohung: "Tu was ich sage, sonst bringe ich das Kind kaputt zurück!"

B.Herbst, per E-Mail

In Frankreich, Belgien und Großbritannien, aber auch in den USA und Australien bemüht sich die Rechtsprechung um eine Gleichstellung beider Eltern in Sorgerecht und Kinderbetreuung nach einer Trennung. Die Beratungspraxis folgt dort neuen Erkenntnissen der Forschung. Denen zufolge benötigen Kinder für eine stabile Entwicklung die gleichberechtigte männliche Bezugsperson. Übrigens auch als Lehrer und Erzieher in Kindergarten und Grundschule. Doch in Deutschland „ticken die Uhren“ weiter nach alten Traditionen. Hier bestimmen Mütter alleine, ungestraft sogar gegen gerichtliche Anordnungen, ob und wie oft das Kind seinen Papa noch sehen darf. Der überflüssig gewordene Erzeuger erlebt mit Unterstützung selbst der öffentlichen Beratungsinstitutionen gleichsam die Zwangsadoption seines Kindes, das ihm schon in den ersten Wochen danach entfremdet wird.

Die Justiz in Deutschland ließe das kalt, wäre da nicht Europa mit seinem Diskriminierungsverbot. Und doch hält der mit beteiligte deutsche Richter nach dem aktuellen Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Einziger erzkonservativ dagegen: Die Diskriminierung der Väter diene dem bestmöglichen Schutz der Kinder. Das hat Tradition. Noch etwas deutlicher hat dies einst ein deutscher Staatsführer formuliert: „ … dass nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind“ (W. Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993). Wie lange sich doch solche Verirrungen halten können …

Johannes Zink, per E-Mail

Klar war es längst fällig! aber dann bitte auch knallhart die unterhaltsansprüche des kindes sichern und durchsetzen !es kann nicht sein dass es immer noch zeitgenossen gibt, die, um die frau zu bestrafen den kindern nicht einmal ein warmes essen hinstellen können,niemals auch nur ein kleidungsstück kaufen und sich mit ihrer"trennungs-depression"dem arbeitsmarkt verweigern um dem kind nicht die nötige unterstützung zukommen zu lassen. das trägt dann unsere gesellschaft.sorgerecht einklagen ist das eine verantwortung,und verpflichtung dann eine andere.

T. Ponder, per E-Mail

Mutter sein. 1910 wie 2010: Geldlos, Schutzlos, Rechtlos. Kinder? Nein danke.

Lena Martens, per E-Mail

Das läßt sich alles noch optimieren:

- Volle Zugriffsrechte, gar keine Pflichten!

- Wiedereinführung des Züchtigungsrechts gegen Frauen und Kinder(abgeschaft 1928)

-Bestimmungsrecht über Wohnort und Arbeitstätigkeit der Frau (abgeschafft 1978)

- Vergewaltigung in der Ehe wieder legal(abgeschafft 1998)

Greta Herrmann, per E-Mail

Bevor die neuen Gesetze für Väter durchkommen, heißt es für viele von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder: Flieht aus Deutschland!

Marie Weidenfeld, per E-Mail

 

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