Wegen Einspeisegebühr
Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen
Die Öffentlich-Rechtlichen hatten die Einspeiseverträge mit dem Netzbetreiber zum Jahresende gekündigt, um horrende Kosten einzusparen.
Berlin. Im Streit um die Einspeisegebühr will der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland ARD und ZDF verklagen. "Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen", sagte der Vorstandsvorsitzende Adrian von Hammerstein der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagausgabe).
ARD und ZDF hatten die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW zum Jahresende gekündigt, um jährliche Kosten von insgesamt 60 Millionen Euro einzusparen.
Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, könnten sich die Kabelnetzbetreiber dazu entscheiden, einige Spartensender von ARD und ZDF ab Januar nicht mehr ausstrahlen. Die Hauptprogramme sowie die jeweiligen dritte Programm sind hingegen durch die sogenannten "Must Carry"-Regeln geschützt, müssen also von Netzbetreiber eingespeist werden.
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Die Sprecherin von Kabel Deutschland, Insa Calsow, sagte auf dapd-Anfrage jedoch, es gehe derzeit nicht darum, ein Drohszenario aufzubauen. Stattdessen verwies sie auf ein Gutachten der Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg. Sie kommen laut "FAZ" zu dem Schluss, dass ARD und ZDF für die Verbreitung ihrer Programme wie bisher ein Einspeiseentgelt bezahlen müssen.
ARD und ZDF hatten die Kündigung damit begründet, dass die Zahlung der Entgelte historisch überholt sei. "Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen", sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut damals.
Ein ZDF-Sprecher nannte die Ankündigung einer Klage am Montag "wenig überraschend". "Das ZDF ist gesprächsbereit, wird sich aber auch einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung stellen", fügte er hinzu. "Der entscheidende Unterschied zu den Satelliten- und DVB-T-Betreibern ist, dass die Kabelnetzbetreiber bei ihren eigenen Kabelkunden kassieren. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie zusätzlich auch einen Teil der Rundfunkgebühren für sich beanspruchen." (dapd)















