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Kultur

Buchpreisbindung

Hamburger Landgericht verbietet Buchverkauf unter Ladenpreis

Eine Online-Versandhandlung hatte Bücher zehn Prozent unter dem Ladenpreis verkauft. Das hat das Hamburger Landgericht jetzt verboten.

Das Landgericht Hamburg hat einer Online-Versandhandlung den Verkauf von Bücher unterhalb des durch die Buchpreisbindung vorgeschriebenen Preises verboten
Foto: dpa/dpaweb/dpa ORIGINAL zu : O:\\BILDER\\B_

Hamburg . Das Hamburger Landgericht hat mit einem Urteil einer Online-Buchhandlung verboten, die Buchpreisbindung durch ein sogenanntes „Fördermodell“ zu umgehen. Wie die Gerichtspressestelle am Donnerstag mitteilte, hatte der Versandhandel Firmen angeworben, die in einen „Fördertopf“ einzahlten und dafür auf der Internetseite erwähnt wurden. Den Kunden des Buchhandels wurden dann zehn Prozent des Kaufpreises aus dem „Fördertopf“ erstattet, so dass sie nur 90 Prozent des Ladenpreises zahlen mussten – auf der Rechnung wurde nochmals auf die beteiligten Firmen hingewiesen. Die zehn Prozent Zuschüsse seien damit keine reine „Förderung“, sondern auch Teil von Werbemaßnahmen, stellte das Gericht klar. Die Entscheidung fiel bereits am 8. Juni, wurde aber erst jetzt bekannt. (dapd)

 

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