Beutekunst oder Kompensation?
In Deutschland gelten alle Kunstgegenstände, die 1945 auf das Gebiet der Sowjetunion verbracht worden sind, als Beutekunst. Dabei handelt es sich um Hunderttausende von Kunstwerken, um bis zu vier Millionen Bücher sowie um Archivmaterial von drei Regal-Kilometer Länge. Bis in die 1990er-Jahre hielt die sowjetische Seite die Beutekunst unter Verschluss. Inzwischen wird sie in viel beachteten Ausstellungen u. a. in Moskau und St. Petersburg gezeigt. Unmittelbar nach dem Untergang der Sowjetunion schien eine Rückgabe möglich. Das änderte sich, nachdem nationalistische Kräfte 1998 einen Beschluss der Staatsduma erwirkten, der die Beutekunst zu russischem Staatseigentum erklärte. Sie sei eine Kompensation für die von der Wehrmacht zerstörten russischen Kunstgüter. Allerdings bezieht sich die Festlegung nicht auf individuellen Diebstahl von Armeeangehörigen und lässt die Rückgabe von Kunstgut aus kirchlichem und Privatbesitz zu.




Branchenbuch Hamburg
Trabrennbahn Hamburg


100. Geburtstag
Axel Springer
Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages



