Informantenschutz
Journalist darf schweigen
FRANKFURT. Der Polizeireporter des "Wiesbadener Tagblatts" hat im Strafprozess um eine blutige Fehde zwischen zwei türkischen Familien zu Recht geschwiegen. Als Journalist stehe dem Mann ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zu, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem gestern veröffentlichten Beschluss und hob ein Ordnungsgeld des Landgerichts Wiesbaden über 250 Euro auf. Der Journalist dürfe nicht nur die Identität seiner Informanten für sich behalten, sondern auch die Inhalte der Gespräche mit ihnen, entschieden die Frankfurter Richter (Az.: 2 Ws 159/06).



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