Darf die ARD Bratpfannen verkaufen?
Online-Angebot: EU prüft, ob die Finanzierung durch Rundfunkgebühren zulässig ist.
Mainz. Warum darf die ARD Bratpfannen verkaufen? fragte vor Jahren Hubert Burda publikumswirksam auf den Münchner Medientagen. Habe er doch im Internet ein entsprechendes Angebot zur Sendung des Fernsehkochs Alfred Biolek entdeckt. Burda, Verleger und u.a. an RTL 2 beteiligt, stellte mit der Frage gleich das gesamte Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zur Disposition. Ganz anders ZDF-Intendant Markus Schächter. Er sieht bei einer Einschränkung die gesamte Zukunftsfähigkeit der Öffentlich-Rechtlichen in Frage gestellt.
Zukunftsfähigkeit oder Verkauf von Bratpfannen - darüber wird derzeit bei der EU-Kommission in Brüssel und in den Staatskanzleien der Bundesländer beraten. Die Kommission prüft, ob das Online-Angebot mit dem deutschen Rundfunkstaatsvertrag und mit Brüsseler Wettbewerbsrichtlinien vereinbar sei. Beschwert hatten sich u.a. die privaten Rundfunkbetreiber RTL, Sat.1 & Co., die sich mit Werbung finanzieren. Ihrer Meinung nach haben die Öffentlich-Rechtlichen Gebühren zum Ausbau eines umfangreichen Internet-Auftritts verwendet und machen so ihnen wie den Verlagen Konkurrenz.
Einer der Kernpunkte ist dabei - vereinfacht gesprochen - die Frage, ob Online-Angebote eher ein Kultur- oder ein Wirtschaftsgut sind. Sind sie ein Kulturgut, wie es die Kulturstaatsministerin Christina Weiss sieht, so unterliegen sie analog der EU-Fernsehrichtlinie und dem ergänzenden Amsterdamer Protokoll von 1997 der Kulturhoheit der EU-Länder und würden damit auch eine umfassende Ausweitung des Fernseh- und Hörfunkangebots auf das neue Medium Internet ermöglichen. Wäre Online ein reines Wirtschaftsgut, so würde es den Wettbewerbsrichtlinien der EU unterliegen und dürfte kaum mit Gebühren finanziert werden.
Vor diesem Hintergrund wird an diesem Mittwoch in Mainz auch die Rundfunkkommission der Bundesländer diskutieren, um eine gemeinsame Position gegenüber Brüssel zu entwickeln.
Einer der entscheidenden Prüfungspunkte gilt der Frage, wie weit das Internet-Angebot gehen darf und ob es mit dem ab 1. April geltenden Rundfunkstaatsvertrag übereinstimmt. Unstrittig sind Programmhinweise. Scheingefechte könnte man darüber führen, ob eine Nachrichtenseite der "heute"-Redaktion programmbezogen ist. Schwieriger wird es bereits bei Zusatzinformationen, die von Redakteuren eigens für das Internet erstellt werden.
Besonders strittig ist jedoch das Angebot der Internetshops von ARD und ZDF. Zwar werden dort derzeit keine Bratpfannen angeboten. Doch nach einer Untersuchung des Privatsenderverbandes VPRT bietet allein der WDR in seinem Shop mehr als 4000 Produkte an, von der Musik-CD bis zu Ferngläsern und Taschenlampen.
Ein zweiter wesentlicher Streitpunkt ist die Frage, ob sich ARD und ZDF an die staatsvertraglichen Vorgaben für die Fi-nanzierung ihres Angebotes halten. Festgeschrieben ist eine Obergrenze von 0,75 Prozent der Senderetats für Online. Das macht bei ARD und ZDF zusammen rund 50 Millionen Euro. Kenner monieren dabei, daß durch die Zulieferung von Filmen und Texten aus allen Redaktionen die tatsächlichen Kosten gar nicht definierbar seien. Punkte, die auch die Brüsseler Kommission sehr genau hinterfragen wird.



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