Redensarten: Ich sag mal . . .
Das Lügenwort des Jahres
Was den diversen Sprachvereinen denn nun noch zu tun bleibe, hat die "Süddeutsche Zeitung" neulich in ihrem "Streiflicht" wissen wollen. Gute Frage. Werden wir doch periodisch nicht nur mit dem Wort und dem Unwort des Jahres bedient, sondern seit 2006 auch mit dem bedrohten Wort des Jahres. Na gut. Aber was diese (bei der industriellen Werbung abgekupferten) Pseudo-Preise bedeuten sollen, das ist die Frage.
Vielleicht sollten wir alle unsere Aufmerksamkeit lieber auf solche Wörter und Begriffe richten, mit denen wir tagaus, tagein traktiert werden, obwohl deren Inhalt im politischen Meinungsstreit oft bis zur Bedeutungslosigkeit zerrieben worden ist - denken Sie etwa an die "soziale Gerechtigkeit". Oder denken Sie an die "Kollateralschäden", hinter denen sich die Tatsache verbirgt, dass bei manchen militärischen Operationen auch unbeteiligte Menschen umgebracht werden (und dass dies in Kauf genommen wird).
Gäbe es eine Gesellschaft für deutsche Sprache, die befugt und in der Lage wäre, solche Wörter aus dem Verkehr zu ziehen, mit deren Hilfe getäuscht und gelogen wird oder deren wahre Bedeutung kaum noch zu erkennen ist, dann würde ich dieser Gesellschaft das Wort "Sterbehilfe" vorschlagen. Mit diesem Wort wird so viel Gegensätzliches, ja Unvereinbares benannt, dass es besser gar nicht mehr verwendet würde.
Tatsächlich aber taucht es in der aktuellen Berichterstattung häufig auf zur Bezeichnung jener Suizid-Assistenten, die unter dem Namen "Exit" oder "Dignitas" sterbenskranken und sterbenswilligen Menschen gegen Bezahlung vom Leben zum Tod verhelfen. Das aber ist eine Denunziation der ärztlichen Sterbebegleiter und vor allem der Sterbebegleiter in der Hospizbewegung, die todkranke Menschen nicht allein lassen, sondern ihre letzte Lebenszeit so erträglich wie möglich machen. Es ist sorgfältig zu unterscheiden zwischen: aktiver Sterbehilfe, juristisch als Tötung auf Verlangen definiert und in § 216 StGB unter Strafe gestellt; passiver Sterbehilfe, worunter das Sterbenlassen eines Todkranken durch Verzicht auf lebensverlängernde, aber manchmal quälende medizinische Maßnahmen zu verstehen ist; indirekter Sterbehilfe, womit die Hinnahme des vorzeitigen Todes als Nebenfolge der Anwendung starker schmerzlindernder Medikamente gemeint ist; und dem assistierten Suizid.
Der Nationale Ethikrat hat übrigens empfohlen, Entscheidungen und Handlungen am Lebensende als "Sterbebegleitung, Therapie am Lebensende, Sterbenlassen, Beihilfe zur Selbsttötung" zu definieren. Sterbehilfe allein ist das falsche Wort, ein Lügenwort.



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