21.03.07

Contergan-Film: Kunstfreiheit oder nicht? Gericht will am 10. April entscheiden

"Eine einzige Tablette" zeigt Wirkung

Foto: WDR
Filmszene aus „Eine einzige Tablette“: Benjamin Sadler und Katharina Wackernagel als Ehepaar Wegener mit Filmtochter.

HAMBURG. Wie nah an der Realität muss ein fiktionaler Fernsehfilm sein? Reicht es, wenn ein Film den historischen Ereignissen entspricht? Oder muss er faktisch genau sein wie eine historische Dokumentation?

Über diese Fragen will das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) noch bis 10. April nachdenken, dann soll bekannt gegeben werden, ob das Sendeverbot für einen WDR-Fernsehfilm zum Thema Contergan bestehen bleibt. Das kündigte die Vorsitzende Richterin Marion Raben nach einer dreieinhalbstündigen Berufungsverhandlung in Hamburg an. Zugleich deutete sie an, dass die Berufung des WDR und der Produktionsfirma Zeitsprung gegen das Verbot des Films in seiner bisherigen Fassung weitgehend Erfolg haben könnte. "Wir sind uns in vielen Punkten aber noch nicht hundertprozentig sicher", betonte Raben gestern.

Der Film "Eine einzige Tablette" thematisiert die Affäre um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme Tausende Frauen Ende der 50er-Jahre missgebildete Kinder geboren hatten. Der Contergan-Hersteller Grünenthal und ein betroffener Anwalt hatten die Ausstrahlung des Films im vergangenen Sommer mit einer einstweiligen Verfügung des Hamburger Landgerichts verhindert. Die Grünenthal GmbH (Aachen) und der Anwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, an dessen Lebensgeschichte sich der Film anlehnt, hatten an dem Drehbuch mehr als ein Dutzend Passagen beanstandet, in denen sie eine Verdrehung der historischen Tatsachen und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sahen.

Anders als die Vorinstanz stützt sich das OLG gestern bei seiner Bewertung auf den fertigen Film, den der renommierte Regisseur Adolf Winkelmann ("Die Abfahrer", "Jede Menge Kohle") inszeniert hat und aus dem bereits etliche beanstandete Passagen entfernt wurden. "Der Film ist doch weitgehend entschärft im Vergleich zum Drehbuch", sagte die Vorsitzende Richterin. Im Falle des klagenden Anwalts sehe das Gericht nach einer vorläufigen Einschätzung nun keinen Anlass mehr für ein Verbot. Im Sinne des Klägers Grünenthal gebe es nur noch wenige Beanstandungen an dem Film.

Der WDR äußerte sich nach der Verhandlung zuversichtlich, dass der Film in absehbarer Zeit gezeigt werden kann. WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf freute sich, "dass unser wichtiger Zweiteiler über Contergan vor Gericht als Kunstwerk gewürdigt worden ist, und ich bin voller Hoffnung, dass wir den Film in absehbarer Zeit endlich unserem Publikum zeigen können". Michael Souvignier von der Produktionsfirma Zeitsprung sagte: "Durch die Ausstrahlung des Films wird das Leid der Opfer vor dem Vergessen bewahrt. Dafür hat sich unsere Arbeit gelohnt."

Der WDR und Zeitsprung erklärten sich bereit, im Vor- und Nachspann des Films deutlich auf die Fiktion der erzählten Geschichte und der darin handelnden Personen hinzuweisen, gleichzeitig aber auch die reale Grundlage des Stoffs kenntlich zu machen. Das OLG gab den Streitparteien noch eine Woche Zeit, sich auf einen Vergleich zu einigen. Die Chancen dafür schätzten beide Seiten zurückhaltend ein.

Das Schlafmittel Contergan war 1957 in Deutschland auf den Markt gekommen und wurde schwangeren Frauen empfohlen, weil sein Wirkstoff Thalidomid auch die morgendliche Übelkeit linderte. Erst 1960 wurde bekannt, dass Thalidomid beim Embryo zu Fehlbildungen an Organen und Gliedmaßen führt. In Deutschland waren rund 5000 Kinder davon betroffen. Ein mehrjähriger Prozess um den Arzneimittelskandal gegen sieben leitende Angestellte von Grünenthal wurde 1970 vom Aachener Landgericht eingestellt. Die Firma brachte gut 50 Millionen Euro in eine Stiftung für die Contergan-Opfer ein.

dpa, HA
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