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Kultur & Live

Vorwurf des Geheimnisverrats

Ermittlungen gegen vier Journalisten

HAMBURG. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen insgesamt vier Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat. Betroffen davon sind drei Redakteure der Illustrierten "Stern" und ein Journalist der Tageszeitung "Financial Times Deutschland" (FTD). In Artikeln über den einst verschleppten Deutsch-Libanesen Khaled al Masri soll aus geheimen Unterlagen zitiert worden sein.

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bewertet das Vorgehen der Behörden als "erneuten eklatanten Eingriff in die Freiheit der Presse". Er forderte, den Straftatbestand des Dienstgeheimnisverrates abzuschaffen. Das Disziplinarrecht reiche völlig aus, sagte VDZ-Justiziar Dirk Platte. "Für die wirklich geheimen Angelegenheiten gibt es ausreichend Straftatbestände wie den Landesverrat oder die Preisgabe von Staatsgeheimnissen." Der demokratische Rechtsstaat müsse endlich aufhören, seine undichten Stellen durch Verfolgung von Journalisten zu finden.

Die "Stern"-Journalisten sollen Informationen aus dem BND-Untersuchungsausschuss preisgegeben und der FTD-Mitarbeiter aus einem Vermerk des Bundeskriminalamtes zitiert haben. Der Chefredakteur der "Financial Times Deutschland", Steffen Klusmann, kann nicht nachvollziehen, dass durch das Zitieren eines anonym zugesandten vertraulichen Dokuments das öffentliche Interesse beschädigt worden sei. "Im Gegenteil, wir haben im öffentlichen Interesse gehandelt", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Der heute 43 Jahre alte al Masri war Silvester 2003 bei einer Busreise an der mazedonisch-serbischen Grenze festgenommen und nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft München von CIA-Agenten nach Afghanistan verschleppt worden sein. In Kabul wurde er in einem Gefängnis fünf Monate festgehalten und misshandelt. Das Amtsgericht München hat Haftbefehle gegen 13 mutmaßliche CIA-Agenten erlassen. Ihnen wird Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, inwieweit Journalisten mit der Veröffentlichung geheimer Informationen Beihilfe zum Geheimnisverrat leisten können. Geklagt hatte der Chefredakteur des Magazins "Cicero", Wolfram Weimer, gegen den Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat liefen, aber gegen Zahlung von 1000 Euro wegen geringer Schuld eingestellt worden waren. Die Redaktion des Blattes war im September 2005 durchsucht und Material beschlagnahmt worden, nachdem in einem Artikel aus geheimen Unterlagen über den Terroristen Mussab al Sarkawi zitiert worden war. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte darin ebenfalls den Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat erfüllt gesehen. Die Vorgehensweise hatte für Empörung bei Journalisten- und Verlegerverbänden sowie Politikern aller Parteien gesorgt.dpa

 

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