Entscheidung im Urheberrechtsstreit
BGH stärkt Rechteinhabern den Rücken
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Weitergabe der Namen und Adressen von Musikpiraten an Rechteinhaber in der Regel zulässig ist.
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet die Seite der Rechteinhaber deutlich gestärkt. Nach einer am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung sind Provider in der Regel berechtigt, Namen und Anschriften der IP-Adressen-Nutzer bekannt zu geben, wenn urheberrechtlich geschützte Musiktitel offensichtlich unberechtigt in Online-Tauschbörsen eingestellt wurden.
Damit hatte die Klage eines Unternehmens Erfolg, das die Musik von Xavier Naidoo vertreibt.
Die Herausgabe der Namen und Adressen darf laut BGH nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Urheberrechtsverletzung ein "gewerbliches Ausmaß" erreicht hat.
















