20.07.12

Prozess in Hamburg

Frühere NDR-Chefs von Heinze: Wussten nichts von Pseudonymen

Nach ihrem Geständnis im Drehbuch-Skandal hat das Gericht die langjährige NDR-Fernsehspielchefin Heinze zu Einzelheiten befragt.

Foto: dpa
Doris Heinze steht seit Donnerstag in Hamburg vor Gericht
Die frühere NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze steht in Hamburg vor Gericht

Hamburg. Zwei frühere Vorgesetzte der langjährigen NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze haben nach eigenen Angaben nicht gewusst, dass im Drehbuch-Skandal Pseudonyme benutzt wurden. Dass hinter "Marie Funder" und "Niklas Becker" Heinze und ihr Ehemann steckten, sei ihr fremd gewesen, sagte Verena Kulenkampff – heute Fernsehdirektorin des WDR – am Freitag als Zeugin vor dem Hamburger Landgericht. "Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass jemand einen anderen Namen benutzt." Auch Kulenkampffs Nachfolger beim NDR, Thomas Schreiber, erklärte: "Die Frage hat sich für mich nicht gestellt."

Heinze hat vor Gericht zugegeben, Stoffe von sich und ihrem Mann unter Decknamen beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) untergebracht zu haben. Die 63-Jährige steht wegen schwerer Bestechlichkeit, schwerer Untreue und Betrugs vor Gericht. Auch ihr Mann und eine Filmproduzentin sind angeklagt.

Kulenkampff beschrieb Heinze als mutige Redakteurin, die sehr viele Projekte – darunter den "Tatort" – betreut habe. "Sie war eine äußerst fleißige Person." Auch NDR-Unterhaltungschef Schreiber betonte: "Frau Heinze war eine der programmprägendsten Mitarbeiterinnen des NDR." Die 63-Jährige habe "zur großen Zufriedenheit des Hauses und meiner Zufriedenheit" gearbeitet, sagte Kulenkampff. Dass nebenbei noch Zeit blieb, um Drehbücher zu schreiben, hätte sie kaum für möglich gehalten.

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Ob Autoren ein Pseudonym oder ihren Klarnamen verwendeten, habe in den Verträgen damals nicht angegeben werden müssen, erklärte Kulenkampff. Erst nach der Drehbuch-Affäre habe sich das geändert. Mit Heinze und ihrem Ehemann – einem Autor – habe es für das Schreiben von Drehbüchern klare Vereinbarungen gegeben, sagte die 59-Jährige. "Das war ja alles schriftlich geregelt."

Um den Anschein von Vetternwirtschaft zu vermeiden, habe der NDR nicht gewollt, dass der Ehemann für die Redaktion seiner Frau arbeitet. Weil sich Heinzes Mann über eine Art Berufsverbot beschwert habe, sei geregelt worden, dass er "in der großen ARD" für jede Landesrundfunkanstalt arbeiten dürfe – wenn der NDR nicht die redaktionelle Federführung habe.

Schreiber sagte, es habe zu verschiedenen Zeiten verschiedene Regelungen gegeben. In den 1990er Jahren habe sie etwa mit Hape Kerkeling sehr erfolgreich an Drehbüchern mitgewirkt – später sei es unter ihrem eigenen Namen aber schwierig gewesen, eigene Projekte beim NDR zu realisieren. In seiner Zeit habe Heinze einen Stoff pro Jahr für andere Sender – also nicht für den NDR – entwickeln dürfen. Schreiber skizzierte den "Spagat" in den öffentlich-rechtlichen Anstalten zwischen Qualität und Quote.

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Heinze bestritt erneut verbotene Absprachen mit der Produzentin. "Wir hatten überhaupt keine besondere Verabredung getroffen", sagte die 63-Jährige. "Es war – mal abgesehen von den Pseudonymen – eine ganz normale Zusammenarbeit." Allein die Verwendung von Decknamen bringe aber schon eine "gewisse Geheimhaltung" mit sich. Sie habe auch darüber nachgedacht, wann sie sich ihrem Arbeitgeber, dem NDR, anvertrauen könne. Bei den eigens erfundenen Biografien für "Marie Funder" und "Niklas Becker", räumte die Angeklagte ein, sei sie "deutlich übers Ziel hinausgeschossen".

Sie habe gewusst, dass ihr als NDR-Mitarbeiterin nur die Hälfte des Honorars zustehe, sagte Heinze. "Was ganz klar war, war die 50-Prozent-Regel – wobei die unterschiedlich gehandhabt wurde. Es gab ganz viele Möglichkeiten, die zu umgehen." Die Anklage wirft der 63-Jährigen vor, mit den Drehbüchern, die sie unter falschem Namen verfasste, das volle Honorar von rund 26 000 Euro kassiert zu haben. Die Regelwerke des NDR mit den Dienstanweisungen hätten zwar in ihrem Büro gestanden, im Wortlaut habe sie diese aber nicht gelesen. Sie habe aber dennoch gewusst, dass es nicht in Ordnung war, Pseudonyme nicht offenzulegen oder Geschäfte mit Angehörigen zu machen. (dpa)

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