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Kultur & Live

Pressefreiheit

Springer AG gewinnt Klage gegen Deutschland

Im Falle der Berichterstattung über einen TV-Schauspieler entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das Medienunternehmen.

Das Logo der Axel Springer AG an der Fassade des Axel-Springer-Hauses in Berlin
Foto: dpa/DPA

Straßburg. Die Axel Springer AG hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen den deutschen Staat gewonnen. Deutschland habe gegen die Meinungsfreiheit verstoßen, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. In dem Fall ging es um einen Fernsehschauspieler, der 2004 auf dem Münchner Oktoberfest wegen Kokainbesitzes festgenommen worden war. Springers „Bild“-Zeitung hatte darüber ausführlich mit Fotos und Text berichtet. Daraufhin war der Verlag von deutschen Gerichten wegen Missachtung der Privatsphäre verurteilt worden.

Das Interesse der „Bild“-Zeitung hatte vor allem daher gerührt, dass der Schauspieler in einer bekannten TV-Serie einen Kommissar spielte und schon früher wegen Drogenproblemen verurteilt worden war. Die deutschen Richter hatten Springer untersagt, die Fotos und die Informationen aus dem Artikel noch einmal zu veröffentlichen, und eine Geldstrafe verhängt. Es gehe in dem Fall nicht um eine schwere Straftat, argumentierte das Landgericht Hamburg. Es gebe kein besonderes Interesse der Öffentlichkeit, über das Vergehen des Schauspielers Bescheid zu wissen.

Dies sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anders. Der Schauspieler sei eine Person des öffentlichen Lebens, was den Anspruch der Öffentlichkeit auf Information bekräftigte, unterstrichen die Richter. Der Schauspieler sei öffentlich auf dem Oktoberfest festgenommen worden. Der Artikel sei sachlich richtig und nicht herabwürdigend gewesen und privat nicht ins Detail gegangen. Die Staatsanwaltschaft habe Springer und anderen Medien wesentliche Informationen selbst gegeben.

Es könne nicht behauptet werden, dass Springer „in böser Absicht gehandelt“ habe, so die Richter: Nichts weise darauf hin, dass der Verlag nicht zwischen den verschiedenen Interessen abgewogen habe. Der deutsche Staat muss Springer nun knapp 18.000 Euro für materiellen Schaden und über 32.000 Euro für die entstandenen Kosten zahlen.

In einem zweiten Fall beschäftigte sich das Menschenrechtsgericht mit einer Klage von Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover. Diese hatten sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der „Frau im Spiegel“ gewehrt, das sie im Skiurlaub in St. Moritz zeigte. Dazu erschien ein Artikel über die Erkrankung des Vaters Carolines, Fürst Rainier. Aus Gründen des gesellschaftlichen Interesses müssten die Kläger eine solche Berichterstattung hinnehmen, hatten bereits deutsche Gerichte geurteilt. Das Menschenrechtsgericht bestätigte dies. (EPD)

 

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