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Kultur & Live

Urteil

Beuys-Witwe darf Foto-Ausstellung verbieten

Weitreichendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Ein Künstler hatte Beuys-Werke im TV fotografiert – darf die aber nicht ausstellen.

Eine Mitarbeiterin des Beuys-Museums Moyland vor einer Bank vor dem Werk "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" des Künstlers Joseph Beuys
Foto: dpa

Düsseldorf. Es ist ein weitreichendes Urteil, das das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag verkündet hat: Die Witwe des Künstlers Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes von 1964 auch weiterhin verbieten. Das Gericht bestätigte in zweiter Instanz eine frühere Entscheidung. Damit unterlag das Beuys-Museum Schloss Moyland der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Interessen von Eva Beuys vertritt. Das Urteil ließ aber die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Die künstlerische Direktorin von Schloss Moyland, Bettina Paust, machte sich dafür stark, in die nächste Instanz zu gehen.

Die 18 Fotos gelten laut Urteil als Bearbeitung der Aktion, für deren Veröffentlichung die Zustimmung des Künstlers oder seiner Erbin nötig wäre. Joseph Beuys (1921-1986) hatte 1964 in der ZDF-"Drehscheibe“ live aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt, mit Schokolade ein Transparent gemalt und einen Spazierstock mit Fett verlängert. Der 2008 gestorbene Fotograf Manfred Tischer hatte die Aktion festgehalten.

Die Fotoserie sei als Umgestaltung der Aktionskunst einzustufen, begründete der Vorsitzende Richter Prof. Wilhelm Berneke seine Entscheidung. Die Fotos hätten sich aber wiederum nicht so weit von der Aktion entfernt, dass sie als freie Bearbeitung gelten könnten, die ohne Erlaubnis des Künstlers gezeigt werden dürfe.

Moyland-Direktorin Paust kritisierte, dass Museen nun nicht mehr ihrer Grundaufgabe nachkommen könnten: „Wir dürfen unseren eigenen Bestand nicht ausstellen, was diese Serie betrifft. Das wird einige sehr vorsichtig werden lassen. Das finde ich sehr traurig.“

Museen, Galerien und Archive, die Fotos von Kunstaktionen ausstellen wolle, würden künftig bei den Künstlern oder ihren Erben nachfragen, meinte Paust. „Und deswegen würde ich persönlich sagen, eine Entscheidung in höchster Ebene wäre angebracht.“ Ob das Verfahren in die Revision geht, entscheidet die Moyland-Stiftung, zu der auch das Land Nordrhein-Westfalen gehört. (dpa/abendblatt.de)

 

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