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Kultur & Live

Denkmalschutz

Nationalkomitee besorgt – Kiel plant umstrittenes Gesetz

Ausverkauf des Denkmalschutzes? Die Kieler Koalition plant eine bundesweit einzigartige Regelung: Der Denkmalschutz für Bauten ab 1950 wird erschwert.

Das Rathaus im schleswig-holsteinischen Elmshorn. Das Haus ist ein sanierungsbedürftiger und energiefressender Bau aus den 60er Jahren. Denkmalschutz und Klimaschutz stehen sich hier hartnäckig im Weg
Foto: dpa/DPA

Kiel. Das Nationalkomitee für Denkmalschutz sieht durch Pläne der schwarz-gelben Koalition in Kiel den Denkmalschutz bundesweit bedroht. „Es weht der Denkmalpflege ohnehin ein scharfer Wind entgegen“, sagte die Geschäftsführerin Andrea Pufke. Da hätte ein Gesetz, wie Kiel es Ende des Jahres verabschieden will, verheerende Folgen für Deutschland, weil es ein negatives Beispiel wäre. Das Nationalkomitee ist beim Kulturstaatsminister des Bundes angesiedelt und sieht sich als Koordinierungsstelle für die meist föderal geprägte Denkmalpflege.

Wenn es um die Zukunft des Denkmalschutzes im Norden geht, muss immer das Elmshorner Rathaus herhalten. Das viergeschossige Stahlbetonskelett aus den 1960er Jahren steht auf Stützen, die Fassaden sind aus Glas und blauen Brüstungselementen, gegliedert von senkrechten Aluminiumstreben. Ein filigraner Bau, aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal, sagt der Denkmalschutz. Marode, energetisch eine Katastrophe, aber wegen des Denkmalschutzes schwer zu sanieren, monieren andere. Fälle wie diese will die CDU/FDP-Koalition in Kiel mit einem bundesweit einzigartigen Vorstoß verhindern. Das und der eher wirtschaftsfreundliche Gesetzentwurf sorgen für einen Aufschrei.

Der Schutz von Kulturdenkmälern könnte zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu einer Art Freiwilligendenkmalschutz degradiert werden, befürchten Kritiker. Am 3. November ist eine Anhörung geplant, im Dezember soll der Landtag beschließen – gut fünf Monate vor der Wahl in Schleswig-Holstein.

Ein Stein des Anstoßes ist die Absicht, den Denkmalschutz für Bauten ab 1950 deutlich zu erschweren. Um sie unter Schutz zu stellen, bedarf es dem Gesetzentwurf zufolge anders als bei allen anderen Bauten zusätzlich der Zustimmung der obersten Denkmalschutzbehörde – also des Kulturministeriums.

„Einen zweiten Blick“, nennt das die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Kieler Landtag, Kirstin Funke. Nötig ist dies aus Sicht der Koalitionäre, weil die Bauten oft mit schlechten Materialien gebaut seien, gravierende Mängel hätten und den Ansprüchen der Praxis nicht gerecht würden. „Es geht hier nicht um einen Schönheitswettbewerb“, betont Funke. Als strittiges Beispiel wird auch gern die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel genannt.

Rückendeckung für ihre Pläne bekommen CDU und FDP von der Wohnungsbauwirtschaft und vom Eigentümerverband Haus & Grund. Um Nachkriegsbauten zu erhalten, seien erhebliche Mittel nötig, schreibt Haus & Grund in einer Stellungnahme und spricht von Bausünden. Die Eigentümer würden durch die Ausuferung des Denkmalschutzes an der wirtschaftlichen Nutzung gehindert.

Fachlich nicht begründbar, schallt es dagegen unisono von Denkmalschützern, Städteverband, Schleswig-Holsteins Heimatbund und Oppositionspolitikern zurück. „Das (...) ist in der Geschichte des Denkmalschutzes ein einmaliger Vorgang“, empört sich die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger. „Das ist ein totaler Systembruch“, wetterte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck im Juni und warf der Koalition vor, einen antimodernen Kulturbegriff zu vertreten. Und die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Steinburg gibt zu bedenken, die Problematik mangelnder Bausubstanz betreffe einen großen Teil der gesamten Baudenkmäler. Mancher wittert eine Klientel-Entscheidung zugunsten der Wohnungswirtschaft.

Massive Kritik ruft zudem ein Passus hervor, nach dem wirtschaftliche Belange der Denkmal-Eigentümer künftig besonders berücksichtigt werden – etwa, wenn jemand finanziell nicht in der Lage ist, Auflagen zu erfüllen. Außerdem will die Koalition es deutlich leichter machen, denkmalgeschützte Gebäude ohne Genehmigung energieeffizienter oder behindertengerecht zu gestalten.

Der Landesrechnungshof, der im Grundsatz die Liberalisierung gutheißt, stellt dazu fest, die Neuerungen stellten den Schutzzweck des Gesetzes infrage – sprich den Denkmalschutz als solchen. „Für die Denkmalpflege in Schleswig-Holstein ist das der Ausverkauf“, sagt die Geschäftsführerin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Andrea Pufke.

Für Unmut sorgt zudem, dass die unteren Denkmalschutzbehörden - Landräte und Bürgermeister – für den Vollzug des Gesetzes zuständig sind, unter anderem für Genehmigungen, ohne dass sie die Zustimmung des Landesamts für Denkmalpflege einholen müssen. In den Augen von Kritikern fehlt ihnen aber die Fachkompetenz und das nötige Personal. Der Internationale Rat für Denkmalpflege befürchtet, dass so die Fachkompetenz des Landesamtes weitgehend ausgeschaltet und die Denkmalpflege gefährdet wird.

Dieser Befürchtung will die FDP teilweise entgegentreten. So werde das Denkmalbuch, in das Denkmäler eingetragen werden, weiter vom Landesamt geführt, sagt die Abgeordnete Funke. Der entsprechende Passus werde nur aus dem Gesetz herausgenommen, um es zu verschlanken. Stattdessen gilt eine – allerdings niederrangige - Landesverordnung. Funke: „Wir sehen es als wichtig an, dass es eine zentrale Behörde gibt.“ (dpa)

 

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