Medienanstalten
Pflicht zur Information
Stuttgart. Die Landesmedienanstalten wollen die Pflicht privater Rundfunksender zur Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben wie Information deutlicher im Rundfunkstaatsvertrag festschreiben. Die Direktorenkonferenz der Anstalten teilte gestern mit, der besondere Beitrag von Rundfunkveranstaltern zum gesellschaftlichen Diskurs dürfe nicht reinen Geschäftsstrategien geopfert werden. Hintergrund der Diskussion ist die Auseinandersetzung um den defizitären Nachrichtensender N24, dessen Zukunft ProSiebenSat.1-Chef Thomas Ebeling infrage gestellt hatte.




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