Gastbeitrag: NDR-Justiziar Werner Hahn
Solidarfinanzierung statt Entsolidarisierung
Die Debatte um die Zukunft der Rundfunkgebühren geht weiter - diesmal mit einem Beitrag von NDR-Justiziar Werner Hahn.
Dr. Werner Hahn, Justitiar beim NDR.
Foto: NDR
Nachdem die Medienpolitiker Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) und Marc Jan Eumann (SPD) im Abendblatt ihre Vorstellungen erläuterten, nimmt nun NDR-Justiziar Werner Hahn Stellung.
Mal ehrlich, wer zahlt schon gern Steuern, Gebühren oder Beiträge? Gerade in Zeiten knapper privater Kassen werden diese Abgaben bestenfalls als "notwendiges Übel" akzeptiert. Und wenn Journalisten oder Politiker vom "Gebührenirrsinn" ("Bild", 29. Dezember 2009) schreiben, niedrigere Rundfunkgebühren fordern oder den immer dünner werdenden "Werbeast" von ARD und ZDF absägen wollen, hoffen sie auf die Sympathie ihres Publikums. Im Handbuch medialer Aufmerksamkeit rangiert dies unter "Profilierung leicht gemacht". Und wenn dann noch manchen Verlagen und Verbänden die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ins eigene Geschäftsmodell passt, dann sind alle Zutaten zu einer neuen Kampagne gegen ARD und ZDF beisammen, so legitim einzelne Argumente auch sein mögen.
Haben solche Aktionen mittel- und langfristig Erfolg, sollte sich niemand darüber wundern, dass für das Funktionieren einer Gesellschaft wesentliche gemeinnützige Einrichtungen und Angebote weiter abnehmen. Gerade die aktuelle Finanzkrise zeigt, dass der Markt nicht alles regeln kann. Die negativen Beispiele sind bekannt: Energieversorger betreiben private Quasi-Monopole, die privatisierte Post zieht sich aus ländlichen Räumen zurück, wichtige kommunale Einrichtungen werden geschlossen. Wir alle sind Zeugen und tragen unseren Teil zur Entsolidarisierung bei.
Was heißt das für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Der NDR ist gesetzlich zur Gemeinnützigkeit verpflichtet. Er gehört nicht dem Staat, sondern dessen "Eigentümern", den Bürgern, deren oft berechtigter Kritik er sich - auch in seinen Gremien - täglich stellen muss. Daraus resultiert seine Unabhängigkeit bei Themenauswahl und Kommentaren. Der Staat hält sich beim NDR aus den Aufsichtsgremien heraus. Mitglieder entsenden allein die gesellschaftlich relevanten Gruppen.
Ein wesentlicher Vorteil der Solidarfinanzierung liegt auf der Hand: Für knapp 60 Cent pro Tag liefert der NDR zusammen mit seinen ARD-Partnern und dem ZDF jedermann Hörfunk-, Fernseh- und Online-Angebote für jeden Geschmack frei Haus. Daher können übrigens auch nicht alle Programme allen Menschen gleichermaßen gefallen. Verglichen mit vielen ausländischen TV-Angeboten kann sich unser Programm in Deutschland, ebenso wie einige Privatsender, sehen lassen. Die Gebühren bleiben bis zum 31. Dezember 2012 konstant, und sie werden auch danach nicht in den Himmel wachsen.
Ab 2013 beabsichtigen die Länder, ein neues Gebührenmodell einzuführen. Wie bei anderen Solidarsystemen wird es auch künftig für die Zahlungspflicht nicht darauf ankommen, ob jemand die Angebote von ARD und ZDF tatsächlich nutzt. Bisher ist ein Rundfunkempfangsgerät - egal ob alt oder neuartig wie etwa PCs - Bezugspunkt für die gesetzliche Gebühren-(Beitrags)pflicht. Trotz unsolidarischer Schwarzhörer und -seher funktioniert das System seit Jahrzehnten. Im Regelfall werden pro Haushalt - Zweit-, Dritt- und weitere Geräte sind grundsätzlich befreit - 17,98 Euro pro Monat fällig. Für Sozialbedürftige, etwa Hartz-IV-Empfänger, zahlt die Gemeinschaft der anderen mit. Etwa 10 Prozent aller Nutzer sind gebührenbefreit. Betriebe zahlen gesondert pro Gerät und tragen so circa neun Prozent zu den Einnahmen bei. Dieses System ließe sich noch gerechter gestalten, es könnte auch mit Indexierungsmodellen verknüpft werden. Oder aber die Länder entscheiden sich für eine Haushalts- beziehungsweise Medienabgabe, was an den ständig durch unabhängige Prüfer kontrollierten Gesamtkosten natürlich nichts ändern würde. Ob derartige Modelle also wirklich besser wären, ob sie mit sonstigen Rechtsvorschriften vereinbar wären - all dies wird derzeit intensiv geprüft. Für eine abschließende Entscheidung ist es nach Ansicht aller Fachleute viel zu früh.
Wie die Staatsvertragswürfel auch immer fallen werden: Ein reformiertes oder neues Gebührensystem wird nur dann akzeptiert werden, wenn die Bürger und ihre parlamentarischen Vertreter auch in Zukunft vom gesellschaftlichen Nutzen eines wettbewerbsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks überzeugt bleiben - als einem der Eckpfeiler der maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Medienordnung. Wer hingegen ARD und ZDF auf eine Nischenfunktion beschränken will, sollte darüber offen und nicht unter dem Deckmantel eines neuen Gebührensystems diskutieren.




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