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Kultur & Live

Internetauftritt von ARD und ZDF

Privatsender kritisieren Konzepte für Online

Privatsender werfen ARD und ZDF vor, sie würden ihre Online-Angebote ungenau beschreiben.

Der Privatsenderverband VPRT hat eine nach seiner Ansicht ungenaue Beschreibung der Online-Angebote von ARD und ZDF kritisiert.
Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb/dpa

Berlin. Der Privatsenderverband VPRT hat eine nach seiner Ansicht ungenaue Beschreibung der Online-Angebote von ARD und ZDF kritisiert. Die Konzepte, die die Sender ihren Aufsichtsgremien für den sogenannten Drei-Stufen-Test vorgelegt hätten, seien „hinsichtlich Angebotsbeschreibung, Finanzierung und vielem mehr so vage, dass eine seriöse Bewertung schwerfällt“, sagte VPRT-Präsident Jürgen Doetz am Donnerstag in Berlin.

Der VPRT hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, dass die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote nicht dadurch gerechtfertigt werden könnten, dass der Markt im Internet versagt habe. ARD und ZDF wiesen die Vorwürfe des VPRT zurück.

Das Gutachten wurde von den Wirtschaftswissenschaftlern Justus Haucap und Ralf Dewenter erstellt. Haucap, der zugleich Vorsitzender der Monopolkommission ist, sagte: „Eine pauschale Begründung öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote über die Theorie des Marktversagens ist grotesk und verkennt die realen Marktverhältnisse.“ Für den Bereich der Online-Medien ließen sich „gut funktionierende Markt-Mechanismen und generell eine sehr hohe Wettbewerbsintensität und Angebotsvielfalt feststellen“.

In dem Gutachten kommen Haucap und Dewenter zu dem Schluss, dass in den meisten Online-Kategorien eine hohe Angebotsvielfalt gegeben sei. Sinnvoll könnten öffentlich-rechtliche Angebote vor allem bei regionalen und überregionalen Nachrichten und bei Wirtschafts- und Finanzthemen sein. Mit Abstrichen gelte dies auch für Angebote für Kinder. Die Gutachter empfehlen, wegen der zu erwartenden direkten und indirekten Kosten öffentlich-rechtliche Angebote „sehr zurückhaltend“ zu genehmigen.

Der VPRT kritisiert insbesondere die Pläne der öffentlich-rechtlichen Sender, viele Angebote zwölf bis 24 Monate im Netz vorzuhalten. Der Verband bemängelt außerdem, dass in den von ARD und ZDF vorgelegten Konzepten Aussagen dazu fehlten, welche Auswirkungen das jeweilige Angebot auf den Markt habe. Die Perspektive der Nutzer reiche für die Bewertung dieser Auswirkungen nicht aus.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sagte, mit dem Gutachten trage der VPRT „nicht zur Versachlichung der Debatte bei“. Der Verband versuche, die vom Gesetzgeber getroffenen Entscheidungen in seinem Sinne umzudeuten. „Die Behauptung, es gebe keinen Bedarf an öffentlich-rechtlichen Angeboten in der digitalen Welt, wird auch durch ständiges Wiederholen nicht richtig.“

ZDF-Sprecher Alexander Stock bezeichnete das Gutachten als „wenig überraschend“. Die Behauptung, „der Markt alleine garantiere bereits Qualität und Vielfalt wirkt in Zeiten einer von deregulierten Finanzmärkten verursachten weltweiten Wirtschaftskrise sehr gewagt“, sagte Stock dem EPD. Im Übrigen seien die Online-Angebote des ZDF öffentlich: „Jeder kann mit wenigen Klicks in Augenschein nehmen, wo die Unterschiede zwischen zdf.de und rtl2.de liegen.“

Die Aufsichtsgremien von ARD und ZDF müssen zurzeit im sogenannten Drei-Stufen-Test überprüfen, ob die Internetangebote der Sender den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, ob sie in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher Aufwand für die Erbringung des Angebotes vorgesehen ist. Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hatte kürzlich in einer Stellungnahme zu den Telemedienkonzepten der ARD-Angebote eine Präzisierung und stärkere Segmentierung der Angebote gefordert. (epd/abendblatt.de)

 

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