Buchhalter
Ein Beruf mit alten Wurzeln
Schon im frühen Zeitalter gab es den Beruf des Buchhalters. Wissenschaftler können nachweisen, dass es schon vor mehr als 5.000 Jahren eine einfache Art der Buchhaltung gab. Damals waren es aber nicht Unternehmen das Buchhaltungssystem nachfragten, sondern einfache Kaufleute und reiche Familien um ihr Vermögen zu erfassen.
Heutzutage sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet Bücher über ihre Geschäftsprozesse zu führen und Einnahmenüberschussrechnungen sowie Bilanzen zu erstellen. Seit einigen Jahren hat der b.b.h. festgestellt, dass sich immer mehr Buchhalter selbstständig machen und mehrere Unternehmen betreuen, da sich nicht jede Firma einen Vollzeit-Buchhalter leisten kann.
Eine klassische Ausbildung bzw. eine Berufsausbildung zum Buchhalter gibt es nicht.
Jeder, mit dem entsprechenden Fachwissen, kann die Tätigkeit als Buchhalter ausüben. Eine Grundlage dafür ist zum Beispiel ein wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine kaufmännische Berufsausbildung. Während einer Ausbildung in einem Betrieb sollte man gleich zu Beginn seine Wünsche, als Buchhalter arbeiten zu wollen, klar kommunizieren. Dies birgt sowohl Vorteile für den Auszubildenden als auch für das Unternehmen, welches seine Personalplanung darauf abstimmen kann.
Die Aufgabe eines Buchhalters besteht darin, die Finanzdaten aus dem Geschäftsverkehr eines Unternehmens mit Kunden oder Lieferanten in Geschäftsbücher einzutragen und zu kontrollieren sowie am Ende einer Rechnungsperiode den Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung vorzubereiten. Außerdem verfassen Sie Steuererklärungen, Lohnabrechnungen und manchmal sogar Verzollungserklärungen und liefern die für das Controlling nötigen Zahlen und Informationen für die Geschäftsleitung zusammen.
In den meisten Fällen sind Buchhalter als kaufmännische Angestellte tätig. Eine Voraussetzung für eine solche Anstellung in Deutschland ist fast immer eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung.
Wie Buchhalter durch Fortbildungen aufsteigen können
Natürlich gibt es auch für Buchhalter Fortbildungsmöglichkeiten um dann auf der Karriereleiter nach oben zu steigen. So können sie zum Beispiel in ca. 780 Unterrichtsstunden zum geprüften Bilanzbuchhalter weiterbilden. Dies geht auf drei unterschiedlichen Wegen: Vollzeit, berufsbegleitend oder mit einem staatlich geprüften Fernlehrgang. Die Abschlussprüfung kann sowohl von der Handwerkskammer als auch der Industrie- und Handelskammer abgenommen werden. Interessierte Buchhalter können zur Finanzierung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren das so genannte Meister-Bafög beantragen.
Nach abgeschlossener Ausbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter, erweitern sich die Aufgabenbereiche der Buchhalter. Dann fallen Aufgaben wie die Kosten- und Leistungsrechnungen, Erstellung von Zwischen- und Jahresabschlüssen, Abschlüsse nach internationalen Standards, Lageberichte nach nationalem Recht, Fragen zum Steuerrecht und die betriebliche Steuerlehre und die Auswertung und Interpretation von Zahlenwerken für Managemententscheidungen.
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Buchhalter nicht geschützt. Um trotzdem die Interessen der Buchhalter zu vertreten setzt sich der b.b.h., Bundesverband für Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter, für seine über 11.000 Mitglieder heutzutage ein.















