Arbeitszeugnis
Die Geheimcodes im Zeugnisdeutsch
Eigentlich hat jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf ein wohlwollend geschriebendes Arbeitszeugnis. Allerdings kann das Zeugnisdeutsch viele Geheimcodes beinhalten, die versteckte Bedeutungen haben können, die eben nicht immer positiv sein müssen.
Wer in der Schule ein Zeugnis bekommt, der weiß genau, wie es um seine Leistungen steht, da diese mit Noten beurteilt werden. Bei einem Arbeitszeugnis ist das allerdings ein bisschen anders, da das Verhalten und die Arbeit des Arbeitnehmers durch spezielle Formulierungen bewertet werden. Diese Aussagen des Arbeitgebers sind meist mit einem Geheimcode, dem so genannten Zeugnisdeutsch, versehen, so dass die Führungskräfte im Personalwesen dann schon genau wissen, wie die Leistung des Bewerbers einzuschätzen ist. Für den Arbeitnehmer hingegen kann dieses Zeugnisdeutsch tückisch sein, da die Aussagen des Chefs womöglich "nett" klingen mögen, jedoch eine negative Bedeutung haben.
Eine sehr gute Leistung wird meist mit Sätzen wie "seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden", "erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit", "erledigte zugeteilte Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit", "er wurde wegen seines freundlichen Wesens und seiner kollegialen Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt" oder auch "er verstand es in allerbester Weise seine Mitarbeiter zu überzeugen und zu motivieren, sodass er alle ihm übertragenen Aufgaben mit sehr großem Erfolg verwirklichen konnte" beurteilt.
Als gut wird die Arbeit bezeichnet, wenn der Mitarbeiter "den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen hat", "stets zuverlässig und gewissenhaft arbeitete", "seine Mitarbeiter überzeugte und die Zusammenarbeit förderte", "neue Arbeitssituationen erfolgreich meisterte", "stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz zeigte" oder auch wenn sein "Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden einwandfrei war".
Formulierungen wie "er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen", "war verantwortungsbewusst", "seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut", "arbeitete gewissenhaft und zuverlässig", "hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" oder "vereinbarten Ziele erreichte" gelten als befriedigende Leistung.
Ausreichend wäre die Leistung bei folgenden Aussagen: "er hat unseren Erwartungen entsprochen", "zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben", "er motivierte seine Mitarbeiter und erreichte so befriedigende Leistungen", "sein persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei", "die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern verlief meist reibungslos" oder "solides Basiswissen".
Wer mangelhaft gearbeitet hat, wird in seinem Arbeitszeugnis Formulierungen wie "er hat die ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt", "er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen", "war in der Regel erfolgreich", "zeigte, nach Anleitung, Fleiß und Ehrgeiz", "er war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzen bemüht" finden.
Sätze wie "er hat nach Kräften versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an diesem Arbeitsplatz fordern müssen", "Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen", "war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht", "war bestrebt sich neuen Situationen anzupassen" oder "er hatte zu seinen Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten" gelten als ungenügend.
















