03.09.10

Arbeitsvertrag

Wie sieht ein Arbeitsvertrag aus?

Ein Arbeitsvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In diesem Dokument werden die Pflichten und Rechte eines Arbeitsverhältnisses festgehalten.

Foto: picture alliance
Nach der Unterschrift können Firmen den Neuen gleich einbinden, etwa durch ein Seminar oder ein Willkommenspaket.
Ein Arbeitsvertrag regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ist ein Bewerbungsgespräch erfolgreich verlaufen, kommt es dann meist alsbald zu einem Arbeitsverhältnis. Doch bevor der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber anfängt zu arbeiten, sollte ein Arbeitsvertrag ausgehandelt werden, der die Verhältnisse und die Bedingungen zwischen beiden Parteien klar definiert.

Prinzipiell ist es zunächst wichtig zu wissen, um was für eine Art Arbeitsvertrag es sich handelt: Es kann unterschieden werden zwischen einem befristeten oder einem unbefristeten Vertrag, zwischen einem Teilzeitarbeitsvertrag oder einem Arbeitsvertrag, der sich nur auf ein Projekt bezieht. Dann gibt es Arbeitsverträge für gering Beschäftigte, freie Mitarbeiter, Praktikanten, etc. Die Liste der unterschiedlichen Arbeitsverträge ist lang und genauso verhält es sich auch mit den Konditionen, die in diesem Dokument geschrieben stehen.

Handelt es sich um einen festen Arbeitsvertrag, werden in diesem die Art der Arbeitsleistung, das Einkommen, die Urlaubszeit, die Kündigungsbedingungen und die Arbeitszeit festgelegt. Zudem ist es wichtig, dass der individuell ausgehandelte Arbeitsvertrag nicht den Regelungen der Betriebsvereinbarungen widerspricht, da der Vertrag sonst als nichtig gilt. Schließlich muss der Arbeitsvertrag noch den Ort und das Datum des Vertragsschlusses sowie die Unterschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers beinhalten, ehe er als rechtsgültig erklärt werden kann.

Zusätzlich zu den Bedingungen, die ein Arbeitsvertrag enthalten sollte, gibt es auch noch einige Regelungen, die dieser enthalten kann. Der Arbeitsvertrag kann beispielsweise Aussagen über die Probezeit, die Überstundenvereinbarungen, die vermögenswirksamen Leistungen oder Altersvorsorge oder die Möglichkeit einer Nebentätigkeit enthalten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können außerdem ausgehandelt haben, wie das Unternehmen sich im Fall eines Krankheitsfalles verhält. Der Vorgesetzte und der neue Angestellte können im Arbeitsvertrag Vereinbarungen bezüglich der Einkommensfortzahlung oder der Frist für die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit treffen.

Prinzipiell werden Arbeitsverträge meistens unbefristet abgeschlossen. Der Grund: Befristete Verträge erfordern einen sachlichen Grund, die Kündigung erfolgt dann direkt nach Auslaufen des Arbeitsvertrages.

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