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Von Mensch zu Mensch

Niere gegen Bares?

Manche Menschen möchten sich mit einem gespendeten Organ aus ihrer finanziellen Not befreien. Doch der Handel mit Organen ist in Deutschland streng verboten.

Ohne eigene Schuld bin ich in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine Verschuldung bei einem Kreditinstitut kommt nicht in Frage. Doch ich frage mich, warum ich eigentlich nicht eine meiner Nieren verkaufen darf? Ich leide an keiner Krankheit, bin Nichtraucher, trinke nicht und lebe gesund. Der Verkauf einer Niere könnte mich aus meinen Problemen befreien. Doch in Deutschland ist das leider verboten. Warum eigentlich? K. Konrad "Niere gegen Bares" - diese Idee klingt nicht nur für Sie verlockend. Ein Blick ins Internet genügt, um Angebote wie das folgende zu finden: "Niere zu verkaufen von europäischem Mann. Ich habe einen Abschluss in Sportwissenschaft, bin gegen Tetanus, Diphterie und Hepatitis geimpft. Ich verkaufe meine Niere dem Meistbietenden." Das Landgericht in Kassel verurteilte kürzlich einen 48-Jährigen zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe. Er hatte "ein Organ zur Blutreinigung" in einem Online-Auktionshaus zur Versteigerung angeboten. Mindestpreis: 66 500 Euro. Der Mann hatte Pech. Denn obwohl die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sehr restriktiv sind, werden die wenigsten Anbieter strafverfolgt. Nur mit einer Kontakt-E-Mail als Anhaltspunkt fällt es der Staatsanwaltschaft schwer, die häufig osteuropäischen Organhändler ausfindig zu machen. Offiziell ist bei uns der Handel mit Körperteilen strikt verboten. Lebendspenden sind nur sehr begrenzt zulässig. Und auch Operationen im Ausland müssen nach deutschen Rechtsgrundsätzen durchgeführt werden, sonst trägt die Krankenkasse keinen Cent der Nachbehandlungskosten. Derweil aber wachsen die Listen der Bedürftigen. Im Jahr 2002 warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) allein im Großraum Hamburg 334 Patienten aller Altersgruppen auf eine Spenderniere. Verpflanzt wurden am UKE jedoch im gleichen Jahr nur 51 Nieren, darunter acht Lebendspenden von Geschwistern und Ehepartnern. Wären solche dramatischen Zahlen nicht Anlass genug, die deutsche Rechtsprechung zu ändern, etwa mögliche Spender mit einer Versicherung gegen eventuelle Folgeschäden oder mit einem "Schmerzensgeld" zu belohnen? Kritiker des Transplantationsgesetzes fordern seit längerem eine Ausweitung der zulässigen Lebendspenden, um so den Organmangel zu beheben. Der Essener Chirurg Christoph Broelsch (ehemals UKE) sorgte kürzlich mit dem Vorschlag für Schlagzeilen, Spendern einen Steuerfreibetrag von 10 000 Euro für ihren Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems zu gewähren. Denn laut DSO ist eine Nierenverpflanzung mit Kosten von 50 000 Euro und Nachsorgekosten von rund 10 000 Euro pro Jahr wesentlich günstiger als eine notwendige Dialyse-Behandlung, die 25 000 bis 45 000 Euro pro Jahr kostet. Roberto Rotondo, Diplompsychologe, Hamburger Krankenpfleger und Sachverständiger bei den Beratungen zum Transplantationsgesetz 1996, ist entschiedener Gegner dieser Vorstöße. Mit Transplanteur Broelsch geriet er in heftigen Streit, als er für seine Diplom-arbeit Krankenpfleger über ihre Erfahrungen bei der Entnahme von Organen von Hirntoten befragte. Rotondo empört: "Wollen wir eine Gesellschaft, in der die Armen ihre Körper verkaufen?" Der Nutzen der teuren Transplantationsmedizin ist für ihn sehr fragwürdig, vor allem auch, weil 40 Prozent der Transplantierten das Fremdorgan innerhalb von fünf Jahren wieder abstoßen und dann erneut behandelt werden müssen. Rotondo bezweifelt auch die Vertretbarkeit so genannter Post-mortem-Spenden. Er sagt: "Hirntote sind keine Leichen. Ihr Tod ist vielmehr eine gesellschaftliche Absprache. Die Hirntod-Diagnostik erhebt nicht den Anspruch, das Absterben aller Hirnareale festzustellen." Häufig zeigten die Patienten noch die typischen Schmerzreflexe. "Die kommen dann auf den OP-Tisch, werden beatmet, müssen festgebunden werden. Dann schneidet man sie auf. Irgendwann kommt die Kühllösung durch den Körper, und das Herz bleibt stehen." Und würde ein offiziell erlaubter Handel mit Organen nicht auch die Abgrenzung zu den Machenschaften des organisierten Verbrechens unmöglich machen? Die Schweizer Politikerin Ruth Gaby Vermot-Mangold: "Wir haben Moldawien als Beispiel untersucht. Dort werden potenzielle Organspender direkt angesprochen. Dann bringt man sie in die Türkei, wo den armen Menschen dann für 3000 Euro eine Niere entfernt wird - für Patienten aus dem Westen, die es sich leisten können, bis zu 250 000 Dollar zu zahlen." (Dennis Maschmann)

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