Hamburg diskutiert die Schulreform. Zum Beispiel das Thema Schulempfehlung: Hoch umstritten sind jene Pläne, nach denen ab dem Schuljahr 2012/13...

Hamburg diskutiert die Schulreform. Zum Beispiel das Thema Schulempfehlung: Hoch umstritten sind jene Pläne, nach denen ab dem Schuljahr 2012/13 nicht mehr der Elternwille, sondern die Meinung der Primarschule darüber entscheidet, welche weiterführende Schule ein Kind nach der sechsten Klasse besucht. Der Unterschied zwischen Gymnasium und Stadtteilschule scheint für viele Eltern eine echte Glaubensfrage zu sein - obwohl beide Formen das Abitur anbieten.

Doch trotz Schulempfehlung: Grundsätzlich werden Hamburger Schüler auch nach der Schulreform ohne eine passende Empfehlung aufs Gymnasium gehen können - zum Beispiel über die folgenden drei Wege:

"Zweite" Schulempfehlung

Falls eine Primarschule einem Kind keine Gymnasialempfehlung ausstellt, können Eltern diese Empfehlung gemeinsam mit der Primarschule überprüfen. Dazu sagt Annegret Witt-Barthel von der Pressestelle der Behörde für Schule und Berufsbildung: "Zurzeit erarbeiten die Fachleute in dieser Sache ein gesondertes Verfahren, das auf einen expliziten Elternwunsch hin prüfen soll, ob ein zunächst nicht fürs Gymnasium empfohlenes Kind womöglich nicht doch fürs Gymnasium geeignet ist." Wenn diese Überprüfung positiv ausfällt, darf ein Schüler aufs Gymnasium gehen.

Ausweichen auf Privatschulen

Privatschulen stehen - auch wenn der Name etwas anderes suggerieren mag - zunächst einmal jedem Schüler offen. Auch Privatgymnasien. "Denn", so sagt Annegret Witt-Barthel, "die Empfehlungen der Primarschulen gelten für staatliche Schulen." Klaus Nemitz, Leiter des privaten Gymnasiums Brecht in St. Georg, macht jedoch klar, dass auch Privatgymnasien ihre "Einstellungshürden" hätten: "Schüler, die wir aufnehmen, müssen natürlich gymnasiumsreif sein, also zum Beispiel gute Zeugnisnoten vorweisen." Nicht zu vergessen: Privatgymnasien kosten Geld.

Klage gegen Schulempfehlung

"Generell", sagt Annegret Witt-Barthel, "steht es jedem frei, gegen eine Einzelfallentscheidung Rechtsmittel einzulegen." Der Hamburger Rechtsanwalt Sebastian Ziemann vermutet sowohl in einer Schulempfehlung als auch in einer etwaigen Gymnasiums-ablehnung einen "Verwaltungsakt". Ziemann weiter: "Dagegen kann man jederzeit juristisch vorgehen."

Übrigens: Hamburger Primarschüler ohne Gymnasial-Empfehlung können nicht auf ein schleswig-holsteinisches oder ein niedersächsisches Gymnasium ausweichen. "Das", so Annegret Witt-Barthel, "ist - wie bisher - rechtlich nicht möglich." Witt-Barthel gibt zudem zu bedenken: "Eltern sollten sich sorgfältig überlegen, ob sie ihr Kind gegen eine anderslautende Schulempfehlung aufs Gymnasium geben wollen. Denn es könnte sein, dass ein solches Kind dem Leistungsdruck dann nicht gewachsen ist und auf der Stadtteilschule viel besser zurechtkäme." Auch Karen Medrow-Struß vom Eltern-Verein Hamburg meint: "Das Gymnasium ist nicht zwangsläufig der Königsweg."