Homosexuelle
EU-Richter geben Hamburger recht - Homo-Ehe gestärkt
Jürgen R., Angestellter der Stadt Hamburg, klagte wegen Diskriminierung, weil ihm als Homosexueller die günstigere Steuerklasse für Verheiratete verwehrt worden war.
Homosexuelle Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft können künftig die gleichen Zusatzversorgungssansprüche haben wie Verheiratete. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union hervor.
Foto: Getty Images




Branchenbuch Hamburg
So kommen Sie voran

Spargel- und Obsthöfe
EnergieBauZentrum
Das Rätsel des Tages
Abendblatt auf Facebook
100. Geburtstag
Axel Springer



